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Keine Höhergruppierung

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Nana00:
Hallo Zusammen,

ich habe ein etwas komplizierteres Anliegen und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Vor zwei Jahren wechselte ich in meiner Firma aufgrund eines Fachkräftemangels in die Personalabteilung/Entgeltabrechnung (ich bin gelernte Bürokauffrau). Wir sind insgesamt 5 Personalsachbearbeiter und haben ca. 1600 Mitarbeiter. Meine Kollegen sind in der EG 10 eingruppiert. Mein Chef sagte mir damals beim Wechsel er würde mich nach und nach hochgruppieren, je nachdem welche Leistungen ich erbringe (ich habe keine höherwertige Tätigkeit etc. erhalten, sondern bin ich meiner alten EG 7 geblieben). Ich stimmte erstmal zu, da sich mir so die Chance bot die Fortbildung zur Personalfachkauffrau zu machen, welche der DQR Stufe 6 also dem Bachelor entspricht. Nach einem Jahr habe ich dann die EG 9 a erhalten obwohl ich inzwischen die gleichen Arbeiten wie meine Kolleginnen mache und die gepr. Personalfachkauffrau erfolgreich abgeschlossen habe, möchte er mich trotzdem nicht höhergruppieren, da die wirtschaftliche Lage schlecht ist. Nichts desto trotz verlangt er aber die gleiche Arbeitsleistung wie bei meinen Kolleginnen. Ich finde das langsam echt irgendwie unfair und frage mich ob das so ok ist, wie das abläuft. Am Anfang habe ich das ja verstanden, ich hatte wirklich keine Ahnung im Personalbereich und musste erst eingelernt werden, aber nach zwei Jahren plus entsprechenden Abschluss?! Ich kann wirklich gar nicht einschätzen ob ich mich hier wirklich grundlos aufrege.. Meine Kolleginnen meinen immer keiner hat am Anfang das gleiche Geld bekommen wobei das überhaupt nicht stimmt, da eine Kollegin den Abschluss z.B. nicht hat und trotzdem gleich bei Einstellung die EG 10 erhalten hat (sie hat drei Jahre Berufserfahrung gehabt, musste aber auch erst in den TVÖD eingelernt werden), zwei andere Kollegen die vor mir da waren und gekündigt haben, haben damals ebenfalls die EG 10 erhalten. Auch hier gab es keine gravierende Berufserfahrung....

Vielleicht weiß ja jemand wie hier die rechtliche Lage ist.

LG und vielen Dank :)

Spid:
Der DQR ist tariflich - wie auch überhaupt - völlig unbeachtlich und seine Wertzuschreibungen interessieren niemanden - und müssen das auch nicht, der DQR erhebt nicht einmal den Anspruch für irgendwen oder irgendwas relevant zu sein, geschweige denn verbindlich.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG oder irgendwelches subalternes Führungspersonal. Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich.

WasDennNun:
Zu welcher Eingruppierung führen denn deine auszuübenden Tätigkeiten?
Zur EG10, dann ab zum Gericht und das Entgelt einklagen.

Nana00:

--- Zitat von: Spid am 23.07.2021 12:20 ---Der DQR ist tariflich - wie auch überhaupt - völlig unbeachtlich und seine Wertzuschreibungen interessieren niemanden - und müssen das auch nicht, der DQR erhebt nicht einmal den Anspruch für irgendwen oder irgendwas relevant zu sein, geschweige denn verbindlich.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG oder irgendwelches subalternes Führungspersonal. Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich.

--- End quote ---

Also mein Chef meinte bei der letzten Höhergruppierung ich bin nur noch nicht in der EG 10 weil ich den Personalfachkaufmann nicht abgeschlossen habe, da man die EG 10 wohl nur bekommt wenn man den Abschluss hat :D.

Spid:
Das ist Dummfug.

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