Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Keine Höhergruppierung
WasDennNun:
--- Zitat von: Nana00 am 23.07.2021 12:25 ---
--- Zitat von: Spid am 23.07.2021 12:20 ---Der DQR ist tariflich - wie auch überhaupt - völlig unbeachtlich und seine Wertzuschreibungen interessieren niemanden - und müssen das auch nicht, der DQR erhebt nicht einmal den Anspruch für irgendwen oder irgendwas relevant zu sein, geschweige denn verbindlich.
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG oder irgendwelches subalternes Führungspersonal. Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich.
--- End quote ---
Also mein Chef meinte bei der letzten Höhergruppierung ich bin nur noch nicht in der EG 10 weil ich den Personalfachkaufmann nicht abgeschlossen habe, da man die EG 10 wohl nur bekommt wenn man den Abschluss hat :D.
--- End quote ---
Was ist noch mal dein Job und sein Job??
Ein lebendiges Beispiel für die Inkompetenz in der Personalverwaltung des öDs
Nana00:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.07.2021 12:22 ---Zu welcher Eingruppierung führen denn deine auszuübenden Tätigkeiten?
Zur EG10, dann ab zum Gericht und das Entgelt einklagen.
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Meinst du jetzt zwecks Fallgruppe? Also in der Hinsicht finde ich schon, dass die Aufgaben der EG 10 entsprechen. Die Aufgaben sind sehr herausfordernd und müssen generell selbstständig erledigt werden. Meine Kolleginnen waren vorm Gericht, ca. 5 Jahre bevor ich in die Abteilung wechselte, da sie früher in der EG 9b waren und aufgrund der Tätigkeiten aber eine höhere EG angestrebt haben. Das Gericht entschied für die Mitarbeiter und deshalb sind die in der EG 10. Nur für mich soll das wohl nicht gelten, weil ich erst zwei Jahre im Personalbereich bin :o
Spid:
Auch das ist Dummfug.
Nana00:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.07.2021 12:27 ---
--- Zitat von: Nana00 am 23.07.2021 12:25 ---
--- Zitat von: Spid am 23.07.2021 12:20 ---Der DQR ist tariflich - wie auch überhaupt - völlig unbeachtlich und seine Wertzuschreibungen interessieren niemanden - und müssen das auch nicht, der DQR erhebt nicht einmal den Anspruch für irgendwen oder irgendwas relevant zu sein, geschweige denn verbindlich.
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG oder irgendwelches subalternes Führungspersonal. Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich.
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Also mein Chef meinte bei der letzten Höhergruppierung ich bin nur noch nicht in der EG 10 weil ich den Personalfachkaufmann nicht abgeschlossen habe, da man die EG 10 wohl nur bekommt wenn man den Abschluss hat :D.
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Was ist noch mal dein Job und sein Job??
Ein lebendiges Beispiel für die Inkompetenz in der Personalverwaltung des öDs
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Naja im Endeffekt hat er einfach nur nach Ausreden gesucht um mich nicht höhergruppieren zu müssen. Daher frage ich mich ja ob das so ganz rechtens ist. Ich komme mir halt irgendwie etwas ausgenutzt vor nur weil ich intern gewechselt bin und nicht von außerhalb kommen...
WasDennNun:
--- Zitat von: Nana00 am 23.07.2021 12:29 ---Das Gericht entschied für die Mitarbeiter und deshalb sind die in der EG 10. Nur für mich soll das wohl nicht gelten, weil ich erst zwei Jahre im Personalbereich bin :o
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Wenn du tatsächlich die gleichen auszuübenden Tätigkeiten hast, dann erzähl mal wo das in der EGO stehen soll, was du da schreibst!
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