Hallo zusammen,
zum folgenden Sachverhalt würde ich euch gerne um eure Erfahrungen und Meinungen bitten:
Der Arbeitgeber bietet jährlich für die Mitarbeiter die Teilnahme am A2 an. Zunächst wird den Mitarbeitern die Teilnahme angeboten, die unter Nr. 7 Abs. 3 Vorbemerkungen zur Entgeltordnung TVöD VKA fallen. Sind noch Plätze über werden diese über ein Auswahlverfahren an Interessierte vergeben.
Der Lehrgang kann entweder in der "Vollzeit"- oder der "Teilzeit"- besucht werden. Bei der "Vollzeit"-Variante ist der Präsenzunterricht Mo-Fr vormittags. Die Teilnehmer werden vom Arbeitgeber für die Dauer des gesamten Lehrgangs vollständig von ihrer Arbeit freigestellt. Die "Teilzeit"-Variante findet nur Fr/Sa dafür über einen längeren Zeitraum statt. Diese Teilnehmer werden entsprechend nur Freitags von ihrer Arbeit freigestellt.
Nun wurde Coronabedingt im letzten Jahr kein "Teilzeit"-Lehrgang angeboten.
Einige Mitarbeiterinnen, die unter die o. g. Regelung der Entgeltordnung fallen, entschieden sich zur Teilnahme Lehrgang in der "Vollzeit-Variante".
Sie wurden vollständig freigestellt für die Zeit. Es handelt sich jedoch um Teilzeitkräfte mit knapp über 20std/Woche.
Beim Besuch wurde der Unmut sehr groß, da andere Teilnehmer den Lehrgang mit der Bezahlung einer Vollzeitstelle besuchen und der Lehrgang ja auch in Vollzeit sei. Die anderen hatten aber natürlich auch normale Vollzeitverträge beim Arbeitgeber.
Es wurde sich immer weiter auf verschiedenen Ebenen bis zur Gleichstellungsbeauftragten über die unfaire Ungleichbehandlung beschwert. Auch mit Argumenten wie: Trotz Kinderbetreuungsproblemen in der Coronazeit werde der Lehrgang besucht und dann bekommt man noch weniger Entgeld als die Kinderlosen.
Am Ende knickte der Arbeitgeber ein und rechnete aus, wie viele Stunden tatsächlich vor Ort anfallen: Unterricht vormittags zzgl. Nachbearbeitung/Hausaufgaben. Er kam am ca. 33 Std./Woche. Den Mitarbeiterinnen wurde dann nachträglich -also nach Ende des Lehrgangs in 2021- ein Arbeitsvertrag über die befristete Stundenerhöhung für die Lehrgangszeit angeboten, den sie auch unterzeichneten.
- Bisher ging ich davon aus, dass für die Teilnahme am A2 eine Befreiung von der Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber gewährt wird. Also die Bezahlung entsprechend des bestehenden Vertrages erfolgt und der Lehrgang selbst keine Arbeitsleistung ist. Dass man daher auch nicht die Zeit dort messen kann, um ein höheres Entgelt zu fordern.
- Wendet man die "tatsächliche-Stunden"-Variante an, müsste man ja eigentlich die Vollzeitkräfte für die Zeit in den Stunden reduzieren oder ggf. nachmittags wieder arbeiten lassen.
- Man hat auch weiterhin eine von einigen gefühlte Ungleichbehandlung, weil immer noch die Eingruppierungen der Teilnehmer unterschiedlich sind bzw. die Entgelte mit Zulage.
Wie wird das bei euch gehandhabt? Gabs schon einmal einen solchen Fall? Wie würdet ihr damit umgehen?
Danke für eure Rückmeldungen!