Hallo zusammen,
Nach welchem Teil des Tvöd werden bei Euch Bauhof-/Gärtnereileiter eingruppiert. Bei Leitungskräft sind zu fast 90% mit Verwaltung, Planung, Besprechungen, Personaleinsatzplanung usw. Beschäftigt.
Trotzdem bekommen sie nur EG 6 mit Vorarbeiterzulage in der Gärtnerei und EG 8 im Bauhof. Gemeinde Größe ca 15.000 EW. Bauhof ca 20 Mitarbeiter. Gärtnerei ca. 10 MA's.
Ist es aber nicht so, dass bei überwiegend nicht handwerklichen Tätigkeit (was die Leitung eines Betriebes ist)der allgemeine Teil für die Verwaltung gilt und demnach eine 8 oder 9 a locker raus kommen würde? Vielen Dank für eure Einschätzung!