Hallo,
Als CTA von E7 Stufe 3 könnte ich zu E9a wechseln.
E8 gibt es tariflich nicht.
Würde ich dann die Besitzbewahrung erhalten und so zu E9a Stufe 2 kommen oder müsste ich bei Stufe 1 anfangen?
Das Fließschema im TVL Forum für die Höhergruppierung konnte ich für E7 zu E9a nicht finden.
LG