"Meines Wissens nach" ist im allgemeinen eine Ausdrucksweise die kundgibt das man über Informationen verfügt die möglicherweise nicht richtig oder nicht vollständig sind.
Es steht zu vermuten das dieses dir bekannt ist. Es wäre dir möglich eine förderliche Antwort zu geben, aber nein, der TE hat schon in der Eingangsfrage nicht deinen Prätensionen gerecht werden können somit musst du ihn abqualifizieren.
Du hättest noch darauf hinweisen können das der Genitiv "Meines Wissens " bereits ausreichend ist, da bei "Meines Wissens nach" eigentlich eine Verdoppelung ist. Aber dieser Fehler ist ja bereits gesellschaftsfähig und tauch selbst in Bundestagsprotokollen immer wieder auf.