Steuerfreien Betrag bei Rufbereitschaft und Wochenenddienste

Begonnen von MaSa, 26.07.2021 16:23

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MaSa

Hallo zusammen

Ich habe eine Stelle als Klärwärter bekommen wo man Rufbereitschaft und auch am Wochenende Dienst hat ich habe gehört man bekommt von dem Geld auch ein Teil Steuerfrei ausbezahlt es konnte mir aber noch keiner sagen wie viel % etc. vill. könnt ihr mir weiterhelfen

Danke schon im voraus

Spid

Die steuerliche Behandlung von Entgeltbestandteilen ist der Regelungsgewalt der Tarifvertragsparteien entzogen.

Isie

Zeitzuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind im Rahmen der Höchstgrenzen des § 3b EStG steuerfrei. Vergütung für Rufbereitschaft ist steuerpflichtig.