Autor Thema: Rückforderung von Anwärterbezügen  (Read 6117 times)

M4dd1n

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Rückforderung von Anwärterbezügen
« am: 26.07.2021 20:59 »
Moin in die Runde,
ich bin aktuell Anwärter im gD beim Zoll.
Nachdem ich nun durch den ersten Versuch der Laufbahnprüfung gefallen bin Wurde mir heute eröffnet, dass im Falle eines Scheiterns in der Wiederholungsprüfung neben der sofortigen Entfernung aus den Dienstverhältnis auch geprüft wird, ob und in welcher Höhe Anwärterbezüge zurückzufordern sind.
Gibt es dazu Erfahrungen, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum dies geschieht/ geschehen könnte?

Zu meiner Person/ Wirtschaftlichen Verhältnissen
- Verheiratet, 3 Kinder, Eigenheim
- Vor dem Zoll abgeschlossene Ausbildung und 12 Jahre Bundeswehr
- Seit 08/2017 im Anwärterverhältnis
- 2019 Verlängerung des Anwärterverhältnisses auf Grund von Elternzeit um ein Jahr

Nun geht mir aktuell der Ar*** etwas auf Grundeis, da ich nie in die Sozialversicherung insb. Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe und daher nach möglicher nichtbestandener Wiederholungsprüfung ohne Job, ohne Soziale Absicherung in Bezug auf ALG und mir Schulden in Bezug auf die mögliche Rückforderung der Bezüge dastehen könnte.

Vielleicht kann der ein oder andere seine Kenntnisse und Erfahrungen teilen. Ich wäre sehr dankbar über etwas Licht im Dunkel.

Spid

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen
« Antwort #1 am: 26.07.2021 22:00 »
Welchen Zusammenhang zum Thema dieses Unterforums siehst Du im Sachverhalt?

newT

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen
« Antwort #2 am: 26.07.2021 23:38 »
Du hast doch vor Ernennung eine Erklärung über mögliche Rückforderungen der Anwärterbezüge unterschrieben, steht da denn was zu der von dir beschriebenen Situation?
Hier ist ein Blog Eintrag vom Rehm Verlag, der ziemlich genau deine Situation behandelt: https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/ausbildungskostenerstattung-bei-beamten-und-angestellten/


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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen
« Antwort #3 am: 26.07.2021 23:46 »
Zitat von: M4dd1n

Nachdem ich nun durch den ersten Versuch der Laufbahnprüfung gefallen bin Wurde mir heute eröffnet, dass im Falle eines Scheiterns in der Wiederholungsprüfung neben der sofortigen Entfernung aus den Dienstverhältnis auch geprüft wird, ob und in welcher Höhe Anwärterbezüge zurückzufordern sind.
Gibt es dazu Erfahrungen, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum dies geschieht/ geschehen könnte?
Eine solche Prüfung käme wohl zu dem Ergebnis, dass eine Rückforderungsmöglichkeit nicht besteht.

Unknown

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen
« Antwort #4 am: 27.07.2021 06:12 »
Die Rückzahlung der Anwärterbezüge wäre in dem Fall erstmal meine kleinste Sorge. Mich würde eher die Angst rumtreiben was ich danach mache, bei erneutem durchfallen. Meines Wissens nach ist es unwahrscheinlich das die zurück gezahlt werden müssen.

M4dd1n

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen
« Antwort #5 am: 27.07.2021 14:24 »
Welchen Zusammenhang zum Thema dieses Unterforums siehst Du im Sachverhalt?
Sollte ich das falsche Forum gewählt haben bitte ich dies zu Entschuldigen und den Beitrag ggf. zu verschieben.
Eine solche Prüfung käme wohl zu dem Ergebnis, dass eine Rückforderungsmöglichkeit nicht besteht.
Moin und vielen Dank für die Antwort. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw. Einschätzung kommst du zu der Aussage?
Du hast doch vor Ernennung eine Erklärung über mögliche Rückforderungen der Anwärterbezüge unterschrieben, steht da denn was zu der von dir beschriebenen Situation?
Hier ist ein Blog Eintrag vom Rehm Verlag, der ziemlich genau deine Situation behandelt: https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/ausbildungskostenerstattung-bei-beamten-und-angestellten/
Danke für die Antwort uns deinen Beitrag, Der Artikel hilft mir sehr weiter, dennoch frage ich mich, wieso eine Rückzahlung der Bezüge in der Vergangenheit offenbar erfolgreich durchgeführt wurde...
Ja, diese Erklärung habe ich gewiss unterschrieben, nur wie das so ist in "jungen" Jahren findet man sowas nur äußerst Schwer wieder, außerdem gehe ich mal "blind" davon aus, dass da nix bezogen auf besondere Situationen drin stehen wird, sondern nur allgemein, dass die Möglichkeit besteht, aber ich werde nachher mal suchen gehen.
Die Rückzahlung der Anwärterbezüge wäre in dem Fall erstmal meine kleinste Sorge. Mich würde eher die Angst rumtreiben was ich danach mache, bei erneutem durchfallen. Meines Wissens nach ist es unwahrscheinlich das die zurück gezahlt werden müssen.
Auch dir danke für die Rückmeldung, wie oben beschrieben ist dass auch eine meiner Sorgen, jedoch kommt die Sorge der Rückzahlung bei Arbeitslosigkeit auch hinzu.

Max

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen
« Antwort #6 am: 27.07.2021 22:56 »
Höre auf dich mit "was wäre wenn" abzulenken und fokussiere deine Kräfte auf das Bestehen der Wiederholungsprüfung.

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Antw:Rückforderung von Anwärterbezügen
« Antwort #7 am: 28.07.2021 02:18 »
VV Nr. 59.5.2 zu § 59 BBesG