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Wie wird eine Tätigkeit bewertet?

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TheHax0r:
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren wie bzw. auf welcher Grundlage eine Tätigkeit bewertet wird. Sitzt da jemand in seinem Büro und würfelt diese oder gibt es dafür Tabellen? Hintergrund sind Aufgaben bzw. Tätigkeiten in der IT-Landschaft. Jemand der Personalverwaltung gelernt hat, legt fest, was eine IT-Aufgabe wert ist und wie lange ich brauche? Ich will da keinem zu nahe treten, aber wie kann solch ein Mensch wissen wie und was in der IT bewertet wird?

User XY anlegen, entsprechende Berechtigung verteilen und Software installieren...
Ist das 1% E6 + 49% E9a + 50% E8 = E? oder wie kann ich mir das vorstellen?

Wäre schön wenn mir das jemand erklären könnte.

Vielen Dank und Grüße

Spid:
Wie der AG sich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet, ist ihm überlassen. Es ist nicht selten, daß sie nicht einmal die Qualität eines Würfelwurfes aufweist - weder hinsichtlich der Methode noch hinsichtlich des Ergebnis.

An anderer Stelle führte ich bereits aus:

--- Zitat --- Idealerweise ist es doch so: der AG legt fest, was seine Mitarbeiter alles für ihn tun sollen. Dann strukturiert das jemand und schnürt Arbeitspakete, verteilt das auf Organisationseinheiten und schließlich auf einzelne Stellen. Die auszuübende Tätigkeit für jede Stelle wird beschrieben. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet zusammen mit jemandem, der mit der Tätigkeit vertraut ist, eine Rechtsmeinung dazu, welche Arbeitsvorgänge vorliegen. Jemand, der mit der Tätigkeit vertraut ist, listet auf, welche Rechtsvorschriften usw. jeweils dafür benötigt werden. Zudem legt er die bestehenden Ermessensspielräume dar. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet daraus die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Arbeitsvorgänge sowie der Tätigkeit insgesamt.
--- End quote ---

TheHax0r:
Hab ich mir fast gedacht...

Dann muss man eben aus einer Meinungen auf juristischem Weg Fakten schaffen.

Vielen Dank

WasDennNun:

--- Zitat von: TheHax0r am 27.07.2021 08:21 ---
User XY anlegen, entsprechende Berechtigung verteilen und Software installieren...
Ist das 1% E6 + 49% E9a + 50% E8 = E? oder wie kann ich mir das vorstellen?


--- End quote ---
In Ergänzung zu Spids Ausführungen:
User XY anlegen:
Das kann (je nach eingesetzter Software und  der damit verbundenen weiteren Dinge) auch eine nicht IT Aufgabe der EG3 sein!
Wenn z.B. nur aus einem Formblatt die dort stehende Daten in eine Eingabemaske übertragen werden muss.
Gleiches gilt für:
 entsprechende Berechtigung verteilen
kann auch EG3 sein.

Aber eben auch EG6, EG7, EG8
wenn dafür FI Ausbildungsknowhow benötigt wird und entsprechende weiter Kriterien erfüllt sind.

WasDennNun:

--- Zitat von: TheHax0r am 27.07.2021 08:30 ---Hab ich mir fast gedacht...

Dann muss man eben aus einer Meinungen auf juristischem Weg Fakten schaffen.

--- End quote ---
Im IT Bereich kann man, wg. Mangel an Bewerber, aber auch den umgekehrten Weg gehen:

MA sagt, was er haben will
AG stellt entsprechende Tätigkeiten zusammen , die zur entsprechenden EG führen und überträgt diese dem MA.
Was dann die ausgeübten Tätigkeiten sind, steht auf einem anderen Blatt.

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