Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wie wird eine Tätigkeit bewertet?
TheHax0r:
--- Zitat von: WasDennNun am 27.07.2021 08:33 ---Aber eben auch EG6, EG7, EG8
wenn dafür FI Ausbildungsknowhow benötigt wird und entsprechende weiter Kriterien erfüllt sind.
--- End quote ---
Genau deswegen meine Frage! Ich empfinde das als sehr befremdlich wenn jemand in der Personalverwaltung meint, meine Arbeit im Landesweiten Active-Directory wäre nur eine EG6 wert, weil man da mit Copy und Paste arbeiten könnte. Das löschen ganzer OUs oder setzen falscher Berechtigungen spiegelt das doch nicht wieder. Daher würde ich demjenigen das setzen der Wertigkeit einer Tätigkeit nicht zutrauen...
Pfffff.... :o
Spid:
Zur Bewertung einer beschriebenen Tätigkeit bedarf es keinerlei Kenntnisse derselben - zur Beschreibung derselben hingegen schon. Für die Bewertung sind schrittweise die aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmale der einzelnen Engeltgruppen zu prüfen. Das kann dazu führen, daß einzelne Merkmale, die man als Betroffener erfüllt sieht, z.B. Gestaltungsspielräume oder Verantwortung, überhaupt nicht zu prüfen sind - und somit für die Eingruppierung völlig unbeachtlich sind.
TheHax0r:
--- Zitat von: Spid am 27.07.2021 08:54 ---Zur Bewertung einer beschriebenen Tätigkeit bedarf es keinerlei Kenntnisse derselben - zur Beschreibung derselben hingegen schon.
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Eigentlich erschreckend!
Spid:
Nein. Brauchst Du für das Anlegen eines Nutzers, der Stellenbewerter ist, Kenntnisse des Eingruppierungsrechts?
TheHax0r:
--- Zitat von: Spid am 27.07.2021 09:06 ---Nein. Brauchst Du für das Anlegen eines Nutzers, der Stellenbewerter ist, Kenntnisse des Eingruppierungsrechts?
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Nein... Würde aber etwas Transparenz schaffen.
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