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Wie wird eine Tätigkeit bewertet?

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Organisator:

--- Zitat von: TheHax0r am 27.07.2021 09:02 ---
--- Zitat von: Spid am 27.07.2021 08:54 ---Zur Bewertung einer beschriebenen Tätigkeit bedarf es keinerlei Kenntnisse derselben - zur Beschreibung derselben hingegen schon.

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Eigentlich erschreckend!

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Nich wirklich. Vielmehr kommt es darauf an, das die Tätigkeit so beschrieben ist, dass der Bewerter daraus die richtigen Schlüsse ziehen kann. Der Richter, der über die Eingruppierungsfeststellungsklage entscheidet, hat im Zweifel auch keine besonderen Kenntnisse über die Tätigkeit.

WasDennNun:

--- Zitat von: TheHax0r am 27.07.2021 08:41 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 27.07.2021 08:33 ---Aber eben auch EG6, EG7, EG8
wenn dafür FI Ausbildungsknowhow benötigt wird und entsprechende weiter Kriterien erfüllt sind.

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Genau deswegen meine Frage! Ich empfinde das als sehr befremdlich wenn jemand in der Personalverwaltung meint, meine Arbeit im Landesweiten Active-Directory wäre nur eine EG6 wert, weil man da mit Copy und Paste arbeiten könnte. Das löschen ganzer OUs oder setzen falscher Berechtigungen spiegelt das doch nicht wieder. Daher würde ich demjenigen das setzen der Wertigkeit einer Tätigkeit nicht zutrauen...

Pfffff....  :o

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Deswegen mein Hinweis: Wenn es eine einfache Tätigkeit ist, dann ist es noch nicht mal EG6
So wie First Level für IT Themen ja auch eher EG3 als EG6 ist.
Oder geht bei der deutschen Telekom im First Level ein Rundfunktechniker ans Telefon?

Und wenn für diese Tätigkeiten also FI Ausbildung benötigt wird und man ohne Anleitung tätig ist, dann ist es ja schon mal EG7 und wenn dann noch Gestalltungsspielraum vorhanden ist, dann EG8.

Aber wenn du da nur nach klaren Vorgaben deine AD Einträge machst (sofern sie nicht verskriptet sind) und im Kern ja nur ein paar Daten des Benutzers einträgst, dann ist es in der Tat nur EG6.
Oder warum meinst du solle es mehr wert sein?

Und wenn du meinst, dass du sooo grosse Verantwortung trägst wenn du einen popeligen Benutzereintrag machst und bei einem Fehler damit die ganz IT lahmlegen kannst.
Dann muss auch die Putzfrau mehr als EG6 erhalten, denn die könnte ja auch einen Eimer Wasser in Serverschrank kippen.

(Nicht Persönlich nehmen, ich versuche nur durch Überzeichnung aufzuzeigen, welche Kriterien in der EGO exisitieren)
Denn im Ernst: Ich sehe die schnöde Benutzerverwaltung auch eher nur in der EG6, wenn es tatsächlich ein Arbeitsvorgang ist.
Sobald aber hin und wieder angepasst AD Einträge, Gruppenrichtlinien etc. zu diesem AV-Benutzerverwaltung  dazu kommen, dann ist es schnell 9a und mehr.
Das muss aber dem Personaler auch mitgeteilt werden.

Gotep:
Gibt es eigentlich irgendwas oder irgendwen wie man seine eigene Tätigkeitsbewertung überprüfen lassen kann?

Hier bei uns sind die letzten 15 Jahre ziemlich viele Aufgaben dazu gekommen, aber die Lohngruppe ist immer gleich geblieben und Zulagen die es früher gab sind einfach weg gefallen.

Gibt es so eine Tätigkeitsbewertungs-Überprüfungsstelle? ;)

Spid:
Ja, das zuständige ArbG.

Gotep:

--- Zitat von: Spid am 27.07.2021 14:07 ---Ja, das zuständige ArbG.

--- End quote ---

Mhm, ich würd ja nicht direkt klagen wollen, denn vielleicht ist es ja auch gerechtfertigt das die stellen hier nie höhergestuft wurden. Aber das kann ich natürlich schlecht beurteilen. Rein gefühlsmäßig wird es halt immer mehr Arbeit und Verantwortung, aber mehr Geld gibt es nicht

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