Hallo,
einem Mitarbeiter sollen höherwertige Tätigketien wg. Arbeitsplatzwechsel beim gleichen AG übertragen werden.
Wenn man ihm diese zunächst mittels §14 vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zuweist, dann verbleibt er ja in seiner alten EG und bekommt eine entsprechende Zulage. (z.b. 1.1.2021)
Wenn z.B. nach 6 Monaten er dann diese Tätigkeiten dauerhaft übertragen bekommt, dann wird er doch bzgl. der Stufenlaufzeiten so gestellt, als ab von von Anfang an höhergruppiert worden wäre.(also am 1.7.2021)
Wo ist das geregelt? Im §14 steht dazu nichts.
Leitet man das von §12 Absatz 1 Satz 3 ab, da dann ja rückwirkend die auszuübenden Tätigkeiten nicht mehr vorübergehend sind?
Die Stufenlaufzeit beginnt dann ja ab 1.1.2021 bei Null, korrekt?
Ein Stufenansteig in der alten EG im Zeitraum 1.1.-30.6.2021 hat dann ja nicht stattgefunden. Korrekt?
Wird dann eigentlich das Entgelt rückwirkend neu berechnet (im Fall EG< 9a, HG nur eine EG mehr ist die Zulage 4,5% ) und nachgezahlt/rückgefordert?