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[Allg] RIESTERRENTE - FEHLENDE EINWILLIGUNG ZUR DATENÜBERMITTUNG AN ZFA
Karsten:
--- Zitat von: CK7985 am 30.07.2021 22:44 ---
--- Zitat von: Karsten am 30.07.2021 15:16 ---
--- Zitat von: sapere aude am 29.07.2021 20:51 ---Verheiratet?
Hat der Ehepartner in der Zeit einen Vertrag gehabt und die 4% eingezahlt?
Dann könnte die Zulage ggf. als mittelbare Förderung noch fließen.
Ansonsten gilt (wohl) Pech gehabt. Eine Rückwirkung ist nur begrenzt möglich. Die maßgebliche Norm wurde bereits genannt
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Dies hätte das Finanzamt eigentlich automatisch berücksichtigen müssen, wenn der Fragesteller verheiratet ist. Wurde hier ggf. eine getrennte Veranlagung trotz Ehe gewählt?
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Einerseits das und zum anderen hat meine Frau einen eigenen Riestervertrag, ist also selbst zulagenberechtigt und erhält in unserem Fall die Kinderzulage.
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Dann haben Sie im wahrsten Sinne des Wortes die A****karte gezogen. Durch die getrennte Veranlagung und den Zufluss der Kinderzulage zur Mutter, haben Sie keine Möglichkeiten mehr.
Das ist natürlich sehr ärgerlich, da für Sie als der Besserverdienende in der Ehe die Steuererstattung durch die Altersvorsorgeaufwendungen, wichtiger sind als die Kinder-Zulage
CK7985:
--- Zitat von: sapere aude am 31.07.2021 14:30 ---Wenn Deine Frau unmittelbarzulagenberechtigt ist, dann bist Du ohne Einwilligung mittelbarzulagenberechtigt.
So könntest Du für die Einzahlung wenigstens die Zulage retten, vgl. BFH X R 20/14.
Wie viele Kinder habt Ihr denn? Bei mehren Kindern ist der Sonderausgabenabzug in der Regel nicht höher als die Zulagen, so dass sich der Riesterbeitrag nicht zusätzlich steuermindernd auswirkt. Dies gilt natürlich nur im Fall der Zusammenveranlagung.
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Wir haben zwei Kinder, wobei das zweite Ende Oktober 2020 geboren ist.
sapere aude:
Gibt es einen Grund für die Einzelveranlagung?
Bei zwei Kindern beträgt die Gesamtzulage 300+300+175 (Deine Frau) und 175 (für Dich)=950.
Die Zulage wird mit der Steuerminderung verrechnet (Günstigerprüfung).
Rentenonkel:
Hallo,
ich versuche mal ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen.
Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, sind Beamte nur dann unmittelbar förderberechtigt, wenn Sie gegenüber dem Dienstherrn die Einwilligungserklärung zur Übermittlung des Einkommens gegeben haben. Wenn diese nicht vorliegt, sind sie nicht unmittelbar förderberechtigt. Es kann jedoch eine mittelbare Förderberechtigung vorhanden sein, wenn der Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, einen eigenen Vertrag hat und dort Beiträge entrichtet. Dann kann in diesem Beispiel die Ehefrau den Ehemann huckepack nehmen.
Während die ZfA jedoch für vier Jahre rückwirkend Zulagen zurück fordern kann, kann der Antrag auf Dauerzulage nur für die letzten beiden Kalenderjahre rückwirkend gestellt bzw. verändert werden.
Um also die Zulagen für die Jahre 2019 und 2020 zu retten, müsste bei dem Anbieter der Riester Rente noch in diesem Jahr ein neuer Dauerzulageantrag mit einem Antrag zur Festsetzung der Riesterzulage gestellt werden als mittelbar förderberechtigter Ehemann. So könnte man zumindest die Rückforderung für diese beiden Jahre verhindern. Die Jahre 2017 und 2018 sind allerdings verloren. Sofern noch nicht geschehen, müsste übrigens auch der Dauerzulageantrag der Ehefrau ab dem Jahre 2020 um das neugeborene Kind erweitert werden.
Bei zwei Kindern wäre zu überlegen, ob nicht ohnehin das Modell Ehefrau unmittelbar förderberechtigt, verbeamteter Ehemann nur mittelbar förderberechtigt (indem Mann keine Einwilligung erteilt), eine kluge Entscheidung wäre. Dann reicht der Sockelbeitrag von 60 EUR beim Beamten aus, um die volle Förderung zu erhalten. Bei der steuerlichen Berücksichtigung müsste ja eine steuerliche Erleichterung mit der schon erwähnten, recht hohen Zulage verrechnet werden, so dass bei 2 Kindern schon ein recht hohes Einkommen vorliegen müsste, um noch zusätzliche Steuerersparnisse über die insgesamt 950 EUR Zulage zu erhalten. Das ist in der Regel eher selten zu erwarten und steht auch in der Regel in keinem Verhältnis zu dem Mehraufwand (60 EUR Sockelbeitrag zu 4% des Einkommens) beim beamteten Riestersparer.
Wenn natürlich der verbeamtete Huckepackehemann weniger in die Riester Rente einzahlt, kommt am Ende des Tages auch weniger raus.
Wie allerdings auch die Verbraucherzentralen anmerken, lohnt sich die Riesterrente hauptsächlich durch die Zulagen und Steuerersparnisse. Daher kann man dann das gesparte Geld, welches nicht mehr eingezahlt werden muss, um die volle Zulage zu erhalten, auch in andere Formen der Altersvorsorge investieren, beispielsweise in einen (ggf. VL-fähigen) ETF Sparplan.
Zur Vertiefung kann ich die Seite www.Ihre-Vorsorge.de der Deutschen Rentenversicherung empfehlen.
sapere aude:
Zutreffende Ausführungen. Es mangelt hier allerdings nicht am Dauerzulagenantrag, der beim Anbieter zu stellrn ist, sondern an der Einwilligung zur Datenübermittlung gegenüber der Besoldungsstelle. Letztere kann nur rückwirkend für das laufende Kalenderjahr erteilt werden.
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