Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Übertragung Teilaufgaben ohne konkrete Nennung

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Spid:
Die Landesbetriebe in NW sind rechtlich unselbständige Teile der Landesverwaltung. AG ist mithin das Land. Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit würde nur auf die Zukunft wirken - und wäre dem AG als einseitige Handlung verwehrt, wenn sie eingruppierungsrelevant ist.

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Ich danke vielmals für die Einschätzungen!

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