Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Übertragung Teilaufgaben ohne konkrete Nennung
Spid:
Der hat doch keinerlei Bedeutung.
Organisator:
Gab es denn nun Tätigkeitsänderungen oder hat der Arbeitgeber lediglich seine Rechtsmeinung zur Bewertung der bisherigen Tätigkeiten geändert?
WasDennNun:
--- Zitat von: Reset am 30.07.2021 13:33 ---Ich denke, die Tätigkeitsänderungen werden im Beschluss genannt worden sein, der auch durch den Personalrat abgesegnet wurde. Dort wird ja beinahe zwangsläufig eine Begründung für die Neubewertung der Stelle angeben sein müssen. Die Frage ist, ob der TB ein Recht darauf hat, diesen Beschluss einzusehen?
--- End quote ---
Klingt nach typischen BeamtenPersonalerKalkriesel
Also der AG Beschließt zukünftig sich umzustrukturieren, was die Verteilung von Tätigkeiten angeht.
Ist mir neu, dass da der PR in der Mitbestimmung ist.
Der ist doch erst in der Mitbestimmung wenn einem TB Tätigkeiten übertragen werden, die zur HG führen.
Der TB hat bisher noch keine Information über Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten bekommen, oder doch?
Reset:
--- Zitat von: Organisator am 30.07.2021 13:47 ---Gab es denn nun Tätigkeitsänderungen oder hat der Arbeitgeber lediglich seine Rechtsmeinung zur Bewertung der bisherigen Tätigkeiten geändert?
--- End quote ---
Nach bisherigen Schilderungen eher letzteres. Und um einem unbekannten Erlass Folge zu leisten, wurde in der Umsetzungsverfügung durch den AG der Satz über die Übertragung von Teilaufgaben aufgenommen, der eine Höhergruppierung entsprechend der Stellenwertigkeit erlassgerecht über Jahre hinauszögern soll. Die Umsetzungsverfügung wurde vermutlich lediglich ausgestellt, weil im Rahmen einer Umstrukturierung der Abteilung neben der Neubewertung einiger DP auch neue DP-Nummern vergeben wurden.
Spid:
Sofern der AG bislang über die Eingruppierung irrte, ändert sich die Eingruppierung nicht, sondern Du warst bereits die ganze Zeit entsprechend eingruppiert. Umsetzungsverfügungen sind ebenso unbeachtlich wie Stellenwerte. Vielleicht böte sich ja einfach mal eine Strafanzeige wegen Betrugs an.
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