Hallo Freunde,
ich bin Intensivpfleger und mein Tarif basiert auf tvöd-K. Mein Krankenhaus hat beschlossen, die Tariferhöhung für April 2021 für Zeitzuschläge (Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit etc.) auf die Juni-Gehaltsabrechnung zu verschieben.
Um den Upload um zwei Monate zu verzögern, berufen sie sich auf tvöd-k § 24 Abs. 1 Satz 4: "Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig". Mit anderen Worten, die Zeitzuschläge der Juni-Abrechnung wurden im April bearbeitet, wo die Erhöhung stattfand.
Glauben Sie, was sie tun, ist richtig?
Vielen Dank für die Hilfe und LG.