Wenn wirklich Mehrarbeit im Sinne 7 Abs. 6 gemeint ist, müsstest du entweder zustimmen oder im Vorfeld einen Arbeitsvertrag unterschreiben, der hierzu Regelungen trifft. 
Eine Diensvereinbarung kann hierzu m.E. nicht wirksam geschlossen werden. 
Wenn es im Arbeitsvertrag steht: Pech gehabt, hätte man dann ja wissen müssen 
Wenn es nicht drin steht: Nicht zustimmen