Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
GasWasserSch:
Hallo liebe Forenmitglieder,
wir wollen als Stadtwerk (Eigenbetrieb der Stadt mit TVöD-VKA) weg von unserem bisherigen Tarifvertrag und hin zum TV-V. Allerdings erfüllen wir wegen den Bädern und der Kläranlage die offensichtlichen Voraussetzungen mit 90% der Beschäftigten im Versorgungsbereich gemäß Vertrag nicht.
Im zweiten Absatz des Geltungsbereiches vom TV-V heißt es aber, dass man ungeachtet dieses Kriteriums diesen Vertrag anwenden kann.
Wenn ich mir andere (auch kleinere) Stadtwerke anschaue, die ebenfalls noch Querverbünde aus Bädern haben, so muss es doch möglich sein, den Tarifvertrag zu wechseln.
Hat jemand damit Erfahrungen?
Beste Grüße und danke schon mal für die Antworten
Spid:
Ihr erfüllt doch bereits durch die Rechtsform als Eigenbetrieb nicht die Voraussetzungen. §1 Abs. 2 TV-V setzt einen entsprechenden landesbezirklichen Tarifvertrag voraus.
GasWasserSch:
Hilft die Information, dass es sich um Bayern handelt?
Müssten wir also zunächst die Rechtsform in eine GmbH umwandeln?
Spid:
Ob eine landesbezirkliche Erwiterung des Geltungsbereichs vorliegt, sollte der AG doch über den KAV klären können.
Auch andere rechtlich selbständige Organisationsformen kommen in Betracht.
Kaiser80:
--- Zitat von: GasWasserSch am 03.08.2021 11:20 ---Hilft die Information, dass es sich um Bayern handelt?
Müssten wir also zunächst die Rechtsform in eine GmbH umwandeln?
--- End quote ---
Nicht zwingend GmbH. Entscheidend, wie Spid ausführt, ist die rechtlich selbständige Organisationsform. Im kommunalen Bereich ist da die GmbH vorherrschend. Die Entsorgung des Abwassers ist i.d.R. ja hoheitliche Aufgabe und hat bei der Kommune zu verbleiben. In der Praxis übernimmt die z.B. "Stadtwerke-GmbH" dann die Betriebsführung.
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