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TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
GasWasserSch:
Okay, dann gäbe es also die Möglichkeit mit dem landesbezirklichen TV und die selbstständige Rechtsform. Dann bin ich mal gespannt, ob sich der Stadtrat dafür erweichen lässt.
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Börnie:
Ob Eure Stadt zwei Tarifverträge in einer Verwaltung anwenden möchte? (TVöD für die "Kernverwaltung" und TV-V für den Eigenbetrieb)
Der Weg über die selbstständige Rechtsform wäre da m.M. nach sinnvoller.
GasWasserSch:
Ja gut, was heiß "möchte" ... das sicher nicht ...
Aber es ist doch eine Frage der Gerechtigkeit, wenn fast jedes Stadtwerk in pendelbarer Umgebung eben genau den Tarifunterschied zur öffentlichen Verwaltung hat und wir nicht. Es wird immer schwieriger, gute Leute zu finden und wir gehen mit einem klaren Wettbewerbsnachteil in den Arbeitsmarkt und sehen aufgrund der Fluktuation Stück für Stück die notwendige Expertise schwinden und die Unzufriedenheit wachsen.
Da ist es eigentlich egal, was jemand möchte ... es muss entschieden werden, was notwendig und sinnvoll ist.
Spid:
Gerechtigkeit ist nur ein unbeachtliches Gefühlchen und jedenfalls keine relevante Frage.
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