Es handelt sich um einen individualrechtlichen Anspruch, der sich ggfs. auch gerichtlich durchsetzen läßt. Je nach Stellung und Beschäftigungsdauer des zu bezeugenden sind 2-4 Wochen durchaus hinnehmbar. Die Umstände des Einzelfalls können aber auch zu einer deutlich längeren Dauer führen, ohne daß Du in Deinem Anspruch verletzt werden würdest.