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TV-L Tarifvertrag (Arbeitszeit Hausmeister)

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FBFlo:
Hallo,

Ich habe mal eine Frage, wir Haben einen Hausmeister, der nach dem TV-L bezahlt wir in Teilzeit mit 50% (Wohnung im Gebäude).
Jetzt ist der Gedanke aufgekommen auf Grund organisatorischer Umstellungen, den Hausmeister verpflichtend von 06:30 Uhr bis 07:30 Uhr und von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr arbeiten zu lassen, die restlichen Stunden stehen Ihm zur freien Verfügung.
Es gibt eine Arbeitszeitverordnung der Dienststelle, die ist aber allgemein gehalten und gilt für alle Beschäftigten unter dem TV-L.
Meine Frage, ist dieses Vorhaben mit dem Hausmeister möglich, Ihn zeitlich so zu binden.

Gruß
Flo

Spid:
Grundsätzlich ja.

FBFlo:
Hallo Spid,
grundsätzlich bedeutet?

Spid:
Die Festlegung der Lage der Arbeitszeit ist Bestandteil des Direktionsrechts des AG. Dieser muß bei der Ausübung seines Ermessens die Interessen des AN hinreichend würdigen.

FBFlo:
Das sollte man aber dann schriftlich festhalten, wenn ihm gesagt wird dass er zu diesen Zeiten arbeiten sollte, das wäre dann § 106 GewO und § 315 BGB inclusive. Ermessen, da er ja eh schon am Ort des Geschehens wohnt mit samt seiner Frau und zwei Kindern, dürfte das Ermessen und die Interessenabwägung sehr zu Gunsten des Arbeitgebers ausfallen, wenn ich das so sehe.
Zumal die Frau auch TZ bei uns arbeitet aber nicht von der Regelung betroffen ist.
Zumal er hauptsächlich die zu der Zeit tätigen Arbeiter kontrollieren soll.

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