Bitte nicht den letzten Halbsatz des Absatz 1 vergessen: "wenn in diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen"
Lassen wir mal die haushaltsrechtliche Frage offen, sehe ich hier schon das laufbahnrechtliche Problem: Du betonst, dass die Stelle der Amtsleitung dem höheren Dienst angehört, woraus ich schlussfolgere, dass Du im gehobenen Dienst angesiedelt bist - damit lägen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht vor, da die Anforderungen für eine Laufbahn im hD von Dir nicht erfüllt werden. Richtig schwierig bis spannend wird es erst, wenn Du in A13gD beheimatet und alt genug bist, so dass Du den "Altersaufstieg" machen könntest, weil man dann nach einer gewissen Zeit (mindestens 12 Monate) auf den Gedanken kommen könnte, dass die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein könnten - ist jetzt aber ein bisschen viel Spekulatius.