Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung nach Einstellung
mafa123:
Liebe Community,
kurze Frage: Kann auch nach der Einstellung (ca. 9 Monate) nachträglich eine Stufenprüfung/zuordnung gemacht werden? § 16 TV-L spricht ja ausdrücklich von "bei Einstellung". Gibt es eine Regelung im Tarifvertrag?
Bastel:
Bei Einschlägiger Berufserfahrung kann man wohl noch etwas machen. Ansonsten 0 Chance...
Spid:
Sofern es um einschlägige Berufserfahrung geht, besteht eine darauf fußende Stufenzuordnung unabhängig von der Rechtsmeinung des AG. Der AG kann in einem solchen Fall seine irrige Rechtsmeinung korrigieren. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten ist hingegen ausgeschlossen, da sie nur bei Einstellung erfolgen kann - zumal die Voraussetzung dafür durch die Besetzung des Arbeitsplatzes mit Dir entfallen ist. Auch die Übernahme der Stufe ist nur bei Einstellung möglich.
mafa123:
Vielen Dank!
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 04.08.2021 14:01 --- Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten ist hingegen ausgeschlossen, da sie nur bei Einstellung erfolgen kann - zumal die Voraussetzung dafür durch die Besetzung des Arbeitsplatzes mit Dir entfallen ist. Auch die Übernahme der Stufe ist nur bei Einstellung möglich.
--- End quote ---
Das hindert jedoch einige Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nicht daran, tarifwidrig auch erst nach der Einstellung ("wir prüfen noch die Stufe, das kann einige Wochen dauern") förderliche Zeiten anzuerkennen und ein entsprechendes Entgelt zu zahlen.
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