Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung nach Einstellung
Spid:
Sicherlich. Das berührt aber die tarifliche Stufenzuordnung nicht.
Hustensaft:
--- Zitat von: Organisator am 04.08.2021 15:50 ---Das hindert jedoch einige Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nicht daran, tarifwidrig auch erst nach der Einstellung ("wir prüfen noch die Stufe, das kann einige Wochen dauern") förderliche Zeiten anzuerkennen und ein entsprechendes Entgelt zu zahlen.
--- End quote ---
Wobei das nicht einmal zwingend tarifwidrig sein muss, denn es gibt durchaus Fälle, in denen sich erst aus den Unterlagen - insbesondere das Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers - mit hinreichender Sicherheit erkennen lässt, welche Tätigkeiten bisher ausgeführt wurden, so dass die Entscheidung, ob es sich um förderliche Tätigkeiten handelt, erst dann getroffen werden kann - und das Arbeitszeugnis bekommt man bekanntlich erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses; wobei das nur ein Beispiel ist, es sind mehr Konstellationen denkbar.
Spid:
Mit der Besetzung der Stelle entfällt die konstitutive Voraussetzung des Erfordernisses einer Berücksichtigung zur Deckung des Personalbedarfs und somit die Möglichkeit, dies innerhalb der tariflichen Regelungen zu tun. Wer ein Arbeitszeugnis braucht, um die Förderlichkeit von Berufserfahrung festzustellen, sollte vielleicht nichts mit Personal machen.
Hustensaft:
Eben wird es schräg:
Bekanntlich wird nirgendwo so viel gelogen wie bei Beerdigungen und in Vorstellungsgesprächen. Jede Personalstelle mit etwas Verstand wird also sehr wohl das Arbeitszeugnis dahingehend abklopfen, ob die angegebenen förderlichen Tätigkeiten auch tatsächlich ausgeführt wurden; oft besteht die Notwendigkeit zwar nicht, weil den Bewerbungen ein Zwischenzeugnis beiliegt oder anderweitig verifizierbar ist, dass die Angaben stimmen, das ist aber keineswegs immer der Fall - Vertrauen ist bekanntlich gut, Kontrolle aber manchmal leider notwendig.
Spid:
Da ein solcher Betrug handfeste arbeits- und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben kann, trägt die Vorbringung nicht. Man beendet dann einfach das Arbeitsverhältnis.
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