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Berufung Wahlhelfer*innen Frage zur Arbeitszeitregelung

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fischschwimmer:
Hallo miteinander,

im nächsten Monat stehen Wahlen an und die Vorbereitungen dazu laufen bereits auf Hochtouren. Unter anderem werden momentan Wahlhelfer*innen berufen bzw. Helfer*innen die bei der Wahl die Wahlergebnisse erfassen.

Es ist so geregelt, dass Wahlhelfer*innen die das Ehrenamt ausüben mit der üblichen Aufwandsentschädigung vergütet werden, darüber hinaus werden von der Kommune eine kleine Anzahl an Arbeitsstunden pauschal auf das Arbeitszeitkonto gut geschrieben. Die Helfer*innen, die mit der Erfassung der Auszählungsergebnisse betraut sind bekommen die vollen Arbeitsstunden gut geschrieben, dafür jedoch keine Aufwandsentschädigung.

Zu diesem Sachverhalt ergibt sich mir folgende Frage:

Es wurden teilweise Kolleg*innen zum Wahlhelfer berufen, die nicht in der Kommune wohnhaft sind. Ich bin der Auffassung gewesen, dass ausschließlich Bürger*innen in das Ehrenamt berufen werden können. Dieser Umstand wurde damit begründet, dass die nicht in der Kommune wohnhaften Kolleg*innen über das Beschäftigungsverhältnis berufen werden können. Meiner Auffassung nach steht das doch massiv im Widerspruch, jemand kann über ein Arbeitsverhältnis in ein Ehrenamt berufen werden und die Zeit wird dadurch nicht als Arbeitszeit gewertet? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Daraus erfolgt eine massive Benachteiligung der Kolleg*innen die als Wahlhelfer eingesetzt werden, da die Wahlabende oft bis spät in die Nacht gehen und diese Stunden nicht als Arbeitszeit gerechnet werden. Die Helfer*innen bei der Erfassung hingegen bekommen die vollen Stunden inklusive Zulagen wegen Nacht- und Sonntagarbeit.

Ich hoffe Sie können mich hier ein bisschen aufklären, ob dieses Vorgehen so üblich ist und auch eine Rechtsgrundlage dafür besteht.

Vielen Dank und ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung. Dir sind da lauter unsinnige Sonderzeichen in den Text gerutscht.

cyrix42:
OT:


--- Zitat von: Spid am 04.08.2021 20:55 ---Dir sind da lauter unsinnige Sonderzeichen in den Text gerutscht.

--- End quote ---

Nachdem du dich auch nicht an die gültige und vom Duden empfohlene Rechtschreibung halten willst, sitzt du hier im Glashaus... ;-)

Spid:
Es gibt keine „gültige“ Rechtschreibung - noch käme der Empfehlung des Dudens eine Bedeutung zu. Sonderzeichen haben aber auch nichts mit Rechtschreibung zu tun.

yamato:
Vermutlich meinen Sie die Bundestageswahl nächsten Monat.
Nach § 6  Bundeswahlordnung sollen die Wahlhelfer und Vorstände möglichst Wahlberechtigte aus dem Wahlkreis bzw. der Kommune sein. Sofern das nicht oder nur schwer möglich ist können auch andere herangezogen werden.
Der Weg des geringsten Widerstandes geht dabei natürlich über eigene Angestellte und Beamte.

Den Rest der Frage verstehe ich nicht, die Tätigkeit als Wahlhelfer im Wahllokal oder Briefwahllokal dauert doch nicht den ganzen Abend. Bei meinen früheren Einsätzen bei BTWs oder LTWs waren wir spätestens um 19 Uhr durch mit zählen und Protokoll ausfüllen. Nur der Vorsteher musste den ganzen Klimbim dann noch zum Stützpunkt oder zum Wahlamt schaffen, der Rest konnte nach Hause gehen. Unser Nachbarwahllokal war sogar noch schneller fertig.

Die Sammlung und Erfassung der Ergebnisse im Wahlamt ging hingegen bis spät nachts.
Als ich einmal im Wahlamt tätig warf war ich am Wahlsonntag von 6 Uhr früh bis 1 Uhr nachts im Rathaus, da hätte mir ein Tag frei und Erfrischungsgeld auch nicht als Ausgleich genügt.

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