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Zuständigkeit für Stellenbeschreibung

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Öffi21:
Hallo zusammen :),

kann ich bei meiner Chefin oder in der Personalabteilung nach meiner Stellenbeschreibung nachfragen oder sagen die mir dann ich muss selbst eine machen? (Wobei ich mir denke, dass die mir doch sagen müssen, was meine Stelle umfasst oder?) Im Rahmen einer Höhergruppierung könnte man ja dann auf der Stellenbeschreibung aufbauen und ggf. ergänzen...

Lieben Dank!

Spid:
Der AG muß dem AN gegenüber diesbezüglich lediglich seiner Pflicht aus §2 NachwG nachkommen.

Organisator:

--- Zitat von: Öffi21 am 06.08.2021 10:21 ---kann ich bei meiner Chefin oder in der Personalabteilung nach meiner Stellenbeschreibung nachfragen oder sagen die mir dann ich muss selbst eine machen?

--- End quote ---

Das kommt auf deren Antwort an.

WasDennNun:
Maßgeblich ist auch nur das, was dir dein AG als auszuübenden Tätigkeiten überträgt.

Wdd3:
Deine Chefin oder die PA kann dir sagen das du deine Stellenbeschreibung selbständig erstellen sollst. Wenn du dies realistisch tust kann sich doch womöglich eine höhere EG für deine Stelle ergeben.

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