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Zuständigkeit für Stellenbeschreibung

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Öffi21:

--- Zitat von: Wdd3 am 06.08.2021 11:13 ---Deine Chefin oder die PA kann dir sagen das du deine Stellenbeschreibung selbständig erstellen sollst. Wenn du dies realistisch tust kann sich doch womöglich eine höhere EG für deine Stelle ergeben.

--- End quote ---

Danke für die Antwort, das ist mir bewusst. Ich dachte halt, dass ich sagen kann, gibt mir mal eine Übersicht wie ihr auf dieser kommt und ich weiß genau was die Stelle umfasst (oder kann ich mich auf die Tätigkeiten aus der Stellenbeschreibung von damals beziehen!?) und kann dann gucken, was ich tatsächlich mehr mache und habe dann die Möglichkeit auf eine höhere EG.

Spid:
Maßgeblich für die Eingruppierung ist nicht die ausgeübte, sondern die auszuübende Tätigkeit. So es eine "Stellenbeschreibung" gibt, mit der der AG Dir Deine auszuübende Tätigkeit übertragen hat, ist diese maßgeblich. Eine Abweichung von dieser stellt regelmäßig eine abmahnwürdige Unbotmäßigkeit dar - auch wenn man sich mit subalternem Führungspersonal zu dieser verschworen hat.

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