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Beamten. und tarifrechtl. Bewertung

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JohannaNadel:
Schönen guten Tag,

ich würde gerne von eurem umfangreichen Wissen profitieren und eine Frage loswerden, die mir letztens begegnet ist und in mir die Neugierde geweckt hat, ob diese Kombination denkbar ist.

Kann eine Stelle mit einem Qualifikationserfordernis im Bereich Verwaltung nach EG 9a/ A9 bewertet sein? Meinem Verständnis nach setzt die EG 9a in dem Bundesland, in dem ich wohne, für eine solche Stelle als Qualifikationserfordernis den Angestelltenlehrgang I voraus.  Erfordert die Bewertung A9 als Qualifikationserfordernis einen Angestelltenlehrgang II (bzw. ein Bachelorstudium im Verwaltungsbereich)? Ist dann eine solche Kombination EG9a / A9 überhaupt denkbar, da zwei unterschiedliche Qualifikationserfordernisse vorausgesetzt werden?

Ich hoffe ich habe die Frage korrekt formuliert und freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüße

Spid:
Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich und kein tariflicher Regelungsgegenstand. Die Besoldung von Beamten und die Eingruppierung von TB folgt völlig unterschiedlichen Systematiken, die in keinerlei inneren Zusammenhang zueinander stehen. Bestes Beispiel sind Standesbeamte, die als TB je nach Umfang der Auslandsbeteiligung in E6 oder E7 eingruppiert sind, während in den meisten Ländern entsprechende Beamte A9 oder A10 besoldet werden.

JohannaNadel:
Danke für die rasche Antwort.

Lars73:
A9 ist sowohl mittlerer Dienst als auch gehobener Dienst. Ed wäre als zwischen A9g und A9m zu unterscheiden (bzw. in einigen Bundesländer gibt es dafür neue Namen). Zusätzlich gilt das von Spid beschriebene.

FGL:

--- Zitat von: Spid am 08.08.2021 11:45 ---Bestes Beispiel sind Standesbeamte, die als TB je nach Umfang der Auslandsbeteiligung in E6 oder E7 eingruppiert sind, während in den meisten Ländern entsprechende Beamte A9 oder A10 besoldet werden.

--- End quote ---
Gibt es auch ein greifbares Beispiel in die Gegenrichtung?

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