Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
WasDennNun:
--- Zitat von: yamato am 11.08.2021 07:04 ---
--- Zitat von: Schokobon am 10.08.2021 10:45 ---Wieso kann man nicht grundverschiedene Systeme vergleichen? Woher weiß man, dass es grundverschiedene Systeme sind, wenn man sie nicht vergleichen kann um das festzustellen?
--- End quote ---
Natürlich kann man sie vergleichen und man muss sie sogar vergleichen wenn man die Unterschiede feststellen will.
Es wird gerne vergessen, dass vergleichen nicht gleichsetzen bedeutet.
--- End quote ---
Man kann sie aber als System nicht vergleichen, man kann nur jeweils Einzelfälle und deren Ergebnis in den beiden Systemen miteinander vergleichen. Und da man nicht unendlich Permutieren kann, kann man eben diese Beide Systeme nicht miteinander vergleichen.
Spid:
Natürlich kann man das auch auf Systemebene vergleichen - oder auf welcher Ebene stellst Du bspw. den Unterschied Laufbahnprinzip vs. Eingruppierung fest?
BAT:
--- Zitat von: yamato am 11.08.2021 07:04 ---
Natürlich kann man sie vergleichen und man muss sie sogar vergleichen wenn man die Unterschiede feststellen will.
Es wird gerne vergessen, dass vergleichen nicht gleichsetzen bedeutet.
--- End quote ---
Und was habe ich als Beschäftigter/ Beamter davon? Meine Tochter ist mit 14 nach Kirchenrecht erwachsen. Kann sie also auch den Führerschein machen? ;)
Spid:
Inwiefern wäre relevant für einen Vergleich, ob irgendjemand etwas davon hätte?
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