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Beamten. und tarifrechtl. Bewertung

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Schokobon:
Meinst du den Beitrag ernst?

Organisator:

--- Zitat von: Schokobon am 10.08.2021 16:41 ---Meinst du den Beitrag ernst?

--- End quote ---
Er abstrahiert den philosophischen Ansatz der Frage auf naturwissenschaftliche Phänomene und zurück.

Spid:
Der Kardinalfehler ist doch, überhaupt einen Zusammenhang zu vermuten, bloß weil es alphanumerische Bezeichnungen sind.

WasDennNun:
Einen Zusammenhang zu vermuten, dass bei gleicher "Stellenbeschreibung/"Tätigkeiten Beschreibung"  durch Anwendung von zweier unterschiedlichen Systemen etwas rauskommen muss, was vergleichbar ist, ist nachvollziehbar, aber fehlerhaft. Insbesondere wenn es jeweils keine bijektive Funktion ist, ist die Ermittlung einer Abbildung von Ex zu Az oder umgekehrt nicht möglich.

yamato:

--- Zitat von: Schokobon am 10.08.2021 10:45 ---Wieso kann man nicht grundverschiedene Systeme vergleichen? Woher weiß man, dass es grundverschiedene Systeme sind, wenn man sie nicht vergleichen kann um das festzustellen?

--- End quote ---
Natürlich kann man sie vergleichen und man muss sie sogar vergleichen wenn man die Unterschiede feststellen will.
Es wird gerne vergessen, dass vergleichen nicht gleichsetzen bedeutet.

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