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Übertragung minderwertiger Tätigkeiten

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Ich bin seit 34 Jahren im öffentlichen Dienst als Angestellter beschäftigt. Eingruppiert bin ich in E6 Stufe 6. Seit ca. 5 Jahren wurden mir allerdings so ca. 1 Tag in der Woche auch minderwertige Tätigkeiten der Tarifgruppe E 2 übertragen . Als ich mich dagegen wehrte, wurde mir seitens der Führung gesagt, dass es ja unter der 50 % Regel ist und somit rechtens ist. Kann mir jemand sagen, ob ich mich wirklich nicht wehren kann dagegen? Vor allem mach ich diese minderwertige Tätigkeit schon lange mit , obwohl es damals hieß,  das es zeitlich begrenzt ist.
Um jede hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
Grüße   

Spid:
Eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des AG gedeckt. Es wurde nichts vorgetragen, das eine Ausnahme vom Grundsatz vermuten ließe.

Pagode:
Ich glaube ich muss diese minderwertige Tätigkeit näher beschreiben. Ich muss diesen 1 Tag in der Woche mit einem Wagen durchs Amt schieben und sozusagen Botendienste verrichten, und das mit einer Eingruppierung E6.

Spid:
Das ändert nichts an meiner Bewertung. Der Einsatz als Postwagenschubser in nicht eingruppierungsrelevantem Maße ist durchaus zumutbar.

Pagode:
Okay Danke Dann muss ich wohl damit leben.

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