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Übertragung minderwertiger Tätigkeiten

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Trommme:
Also vielleicht lehne ich mich etwas zu weit aus dem Fenster.
Und das bezieht sich auch weniger auf tarifrechtliche Belange, sondern die persönlichen ..

Aber, es scheint ja den Bedarf der Erledigungen dieser "minderwertigen" Tätigkeit zu geben.
Und da ist sich die E6 zu fein?
Oder wie darf das verstanden werden? Zumindest gehts hier ja nicht ans Geld, höchsten ans (zu kleine) Ego.

Hier schieben teilweise Büroleitungen den Postwagen durch die Flure und haben damit kein Problem. Ich hätte damit auch keine Schwierigkeiten und erledige Tätigkeiten, die deutlich unter denen meiner Eingruppierung anzusiedeln wären.

Ich für meinen Teil würde mich schämen, mich derart zu äußern.

officebuyman:
Vielleicht geht es ihm darum das er eine anständige Ausbildung gelernt hat und lieber der E6 angemessene Tätigkeiten ausübt oder sich eher höherwertige Tätigkeiten wünscht, die ihn evtl. weiter bringen, anstatt minderwertiger Tätigkeiten, die ihn nicht weiter bringen. Das hat mit zu fein nichts zu tun, ist für mich nachvollziehbar.

Trommme:
Und mit "einer anständigen Ausbildung" sind derartige, scheinbar notwendige, Tätigkeiten nicht möglich?

Nach 34 Jahren und Stufe 6 in der E6 fehlt mir der Glaube an eine Motivation zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten, tut mir leid.
Wer da ankommt, wollte oder konnte wahrscheinlich nicht weiter kommen.

Und scheinbar ist ja die Zeit da, an einem Tag in der Woche anderen Tätigkeiten nachzugehen. Also voll ausgelastet scheint da jemand auch nicht zu sein.

Für mich sieht sich da jemand mit seiner E6 als was besseres. Und davon gibt es leider viel zu viele Kollegen, die sich auf ihre Eingruppierung was einbilden - zu oft unbegründet.
Hier ist es jemandem peinlich, seine Kollegen "zu bedienen".

Lothar57:
Ich kann den Fragesteller gut verstehen und sehe darin auch keinerlei Standesdenken. Es ist ja nicht nur so, dass er in seinem Büro einen Teil seiner Arbeitswoche mit geringerwertigen Tätigkeiten füllen soll, die immerhin vier Gehaltsgruppen unter seiner sonstigen Tätigkeit liegt. Die monierte Tätigkeit erfolgt auf dem Präsentierteller, für alle öffentlich sichtbar. Das darf man dann schon als öffentliche Herabwürdigung verstehen.

Wo ist die Grenze? Ein Fünftel der Arbeitszeit ist in jedem Fall eingruppierungsunwirksam. Soll der Amtsleiter nun einen Tag pro Woche dem Hausmeister zur Hand gehen? Soll die Sachbearbeiterin von 16 bis 17 Uhr ihr Büro selber putzen? Soll der IT-ler in der Mittagspause in der Mensa Essen verteilen oder den Parkplatz bewachen? All das ist nach diesem Denkmodell möglich und wäre tarifrechtlich machbar.

Spid:
Bereits die Vorbringung, eine Tätigkeit im Umfang von 20% der Arbeitszeit sei jedenfalls nicht eingruppierungsrelevant, ist bereits völliger Unsinn. Ansonsten gibt es gefestigte Rechtsprechung dazu, was im Kontext zumutbar ist. Auf Basis dieser sind wir weit von der Schwelle zur Unzumutbarkeit entfernt.

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