Letze Woche kam die Rückmeldung von der Personalabteilung, dass dies falsch sei... Nach langem hin und her sollen wir jetzt zwei allgemeine Stellenbeschreibungen erstellen.
Da der AG (vertreten durch die Personalabteilung) entscheidet was eure auszuübenden Tätigkeiten sind und er euch aufgefordert hat, zu beschreiben was eure ausgeübten Tätigkeiten sind und ihr dem nachgekommen seit, würde ich jetzt einfach mal nichts weiter machen als den AG auffordern, dass er bestätigen soll, dass das was ihr als ausgeübte Tätigkeiten niedergeschrieben habt, auch eure auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dabei würde ich darauf hinweisen, dass man nur noch bis Ende des Monats diese Tätigkeiten ausüben wird und falls die Bestätigung nicht kommt, man darauf wartet, dass man eine schriftliche Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten erhält, da man ansonsten nicht wisse, was denn der AG von einem als auszuübenden Tätigkeiten erwarte.
Oder anders gesagt: Wenn der AG sagt, dass was ihr aufgeschrieben habt ist falsch, dann weiß er ja was richtig ist und kann das euch mitteilen.
Des Weiteren ist es absoluter Blödsinn zu verlangen, eine Beschreibung der Tätigkeiten für die EG10 oder EG11 abgeliefert zu bekommen, es ist umgekehrt: Der AG beschreibt, was er an Tätigkeiten braucht und überträgt sie, die Tarifautomatik (ohne Entscheidungskompetenz des AGs) sorgt für die Eingruppierung.
Davon ab, nach der neuen EGO gibt es die Schranke mit/ohne Studium EG10 / EG11 so nicht mehr.
Es steht als zu erwarten, dass die EG10er nach der neuen EGO mindestens EG11 sind, falls nicht sogar alle EG12 (wenn drei Jahre Erfahrung vorliegt).
Und nein nicht eure Behörde ist Inkompetent, euere Personaler sind halt nur das, was man leider mehrheitlich in dem Bereich im öD antrifft: tarifrechtliche Versager.