Autor Thema: Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?  (Read 7038 times)

sali1978

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo an alle  :),
ich habe aktuell eine Stellenzusage für eine E6 Stelle als Sekretärin, hier läuft aktuell noch die Rechtsschutzfrist. Nun wäre meine Frage folgende:
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bürokauffrau, arbeite seit mittlerweile fast 17 Jahren als Sekretärin auf dem freien Arbeitsmarkt (immer der gleiche AG). Die Arbeiten die lt. AP für die Stelle beschrieben waren ähneln meiner derzeitigen Tätigkeit.
Hat jemand Erfahrung, inwieweit hier eventuell diese Berufserfahrung in der Stufenzuordnung berücksichtigt werden können? Muss ich dies vor Vertragsabschluss "verhandeln", muss ich das "beantragen" oder würde dies automatisch berücksichtigt werden?
Entschuldigt mein Unwissen aber da ich bisher noch nie im ÖD gearbeitet habe ist das alles etwas Neuland für mich, ich möchte aber auch nicht völlig unvorbereitet zum Vertragsabschluss gehen :-).
Freu mich über Antworten.
Viele Grüße an alle


Zeussowitz

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 96
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #1 am: 11.08.2021 14:35 »
§ 16 Abs. 2

Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. „Ähneln“ könnte dem Wortlaut nach zu wenig sein. Trotzdem kann deiner Erfahrung als förderliche Zeit angerechnet werden. Dies aber nur im Vorfeld der Einstellung und nicht hinterher, da dann ja offenbar kein Problem mehr besteht, den Bedarf zu decken. 17 Jahre förderliche Zeit könnten  im Zweifel für dich natürlich wesentlich sinnvoller sein  als Stufe 3 aufgrund Berufserfahrung.

Rede unbedingt vor Unterschrift mit dem Arbeitgeber

sali1978

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #2 am: 11.08.2021 14:48 »
Vielen Dank für die Antwort, hilft mir schon einmal weiter. Werde dann vorab auf jeden Fall das Gespräch suchen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #3 am: 11.08.2021 16:01 »
Hat jemand Erfahrung, inwieweit hier eventuell diese Berufserfahrung in der Stufenzuordnung berücksichtigt werden können? Muss ich dies vor Vertragsabschluss "verhandeln", muss ich das "beantragen" oder würde dies automatisch berücksichtigt werden?
Es besteht Rechtsanspruch auf 3 Jahre Anerkennung der einschlägigen Berufserfahrung.
Ob deine Erfahrung als einschlägig anerkannt wird, würde ich mir vorher schriftlich bestätigen lassen, bevor man was unterschriebt.
Alternativ kann dein AG deine teile oder die gesamten berufliche Erfahrung als förderliche Zeiten anerkenne.
Dass muss aber vorher von dir gefordert werden und ebenso im AV fixiert werden, da wenn unterschrieben, steht dieses Mittel dem AG nicht mehr zur Verfügung.

sali1978

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #4 am: 12.08.2021 10:56 »
Vielen Dank für die weitere Antwort. Hab mich mit der Dame aus der Personalabteilung mal in Verbindung gesetzt, mal schauen was sie mir mitteilt.
Danke  :)

sali1978

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #5 am: 25.08.2021 13:38 »
Hallo an alle,

ich  habe noch einmal eine Frage.

Ich habe jetzt nächste Woche einen Termin für die Vertragsunterzeichnung (EG6, Sekretärin).

Auf meine Frage, ob meine einschlägigen Berufserfahrungen angerechnet werden, kam die Antwort, dass ich meine Arbeitszeugnisse und Arbeitsverträge einreichen soll aber wohl grundsätzlich die Erfahrungsstufe aufgrund etwaig einschlägiger Berufserfahrung immer erst nach der Einstellung vorgenommen wird.
Dies ist natürlich für mich als AN nicht optimal da ich einen Vertrag unterschreibe ohne vorher zu wissen, was ich eigentlich verdiene und es ja schon zwischen den Stufen ein erheblicher Unterschied ist.

Kann ich bei bei der Vertragsunterzeichnung darauf bestehen, dass mir eine Stufe X zugesichert wird?
Oder ist das so gängige Praxis?

Vielen Dank schon Mal im Voraus für Eure Antworten  :)


Spid

  • Gast
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #6 am: 25.08.2021 13:46 »
Einschlägige Berufserfahrung und deren Berücksichtigung im tariflich festgelegten Umfang steht ohnehin nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien und bedarf mithin auch keiner Vereinbarung.

sali1978

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #7 am: 25.08.2021 13:49 »
Okay, und was heißt das jetzt für mich  :o? Wer entscheidet das denn am Ende? Bekomme ich das vorher mitgeteilt?

Spid

  • Gast
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #8 am: 25.08.2021 13:57 »
Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren trifft niemand dazu eine Entscheidung.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,912
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #9 am: 25.08.2021 14:01 »
Die Anerkennung von förderlicher Berufserfahrung ist nur vor Vertragsunterschrift möglich. Dennoch haben einige Arbeitgeber die Praxis, dies erst nach der Arbeitsaufnahme zu prüfen und nachträglich anzuerkennen. Dies ist zwar tarifwidrig, aber eben praktiziert.

Isie

  • Gast
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #10 am: 25.08.2021 15:28 »
@sali1978: Ob einschlägige oder förderliche Berufserfahrung vorhanden ist, prüft der Arbeitgeber sinnvollerweise vor der Einstellung. Es ist eigentlich ganz einfach: Willst du die Arbeitsstelle unbedingt und lässt dich darauf ein, dass der Arbeitgeber erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses prüft, welche Stufe du bekommst? Oder will der Arbeitgeber dich unbedingt und weicht von seiner bisherigen Praxis ab und teilt dir die Stufe vorab mit?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
« Antwort #11 am: 25.08.2021 17:10 »
Okay, und was heißt das jetzt für mich  :o? Wer entscheidet das denn am Ende? Bekomme ich das vorher mitgeteilt?
Ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt kann nur von einem Gericht entschieden werden.
Wenn man will, dann unterschreibt man halt nur einen AV, wo drin steht mit welcher Stufe der AG dich einstellt.
Er kann als alternative förderliche Zeiten anerkennen, wenn er möchte.

Für dich ist das natürlich jetzt zu spät, eine solche Forderung durchzusetzen.
Allerdings kannst du ja den AV entsprechend anpassen und unterschreiben, dann wirst du ja sehen, ob der AG diesen Vertrag auch unterschreibt.

Und zu guter Letzt:
Wenn er aber dich nur mit der Stufe 1 einstellt, dann gehst halt hin, erfüllst deinen Vertrag und beschäftigst dich mit den nächsten Bewerbungen und bist dann halt bald wieder weg.