Hallo zusammen,
kurze Frage: ich sitze im Steueramt einer Kommune mit einer E6 Eingruppierung. Jetzt soll ich eine Beamtin im mittleren Dienst in A8 als job-sharing-Partnerin erhalten, die exakt das gleiche macht wie ich. Ist das korrekt, zwei verschiedene Eingruppierungen? Oder habe ich dann auch ein Anrecht auf E8 (denke, das wäre im Steueramt ohnehin fällig...).