Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Beitragserstattung
Jens:
Hallo zusammen,
ich habe die letzten beiden Jahre befristet im öffentlichen Dienst gearbeitet. Tarifgebiet Ost.
Nun möchte ich mir gern meine Beiträge auszahlen lassen. Alles was meine Recherche bislang ergeben hat, weist allerdings darauf hin, das dies aufgrund des Kapitaldeckungsverfahrens nicht möglich ist!
Kann mir jemand weiterhelfen bzw. weiß hier jemand wie sich das genau verhält?
Vielen Dank
Gruß Jens
Jens:
Kleine Ergänzung noch. Es geht um die VBL Beiträge
Talion:
Im Gegensatz zur VBL-West ist eine Auszahlung bei der VBL-Ost nicht möglich. Steht auch so in der Satzung / den Bedingungen. Freue Dich also über 6,73 Euro VBL-Rente irgendwann ;)
Organisator:
Hat man dann in der VBL-Ost einen Betriebsrentenanspruch ohne Mindestversicherungszeit?
Talion:
Die Arbeitnehmerbeiträge zum Kapitaldeckungsverfahren im Tarifgebiet Ost sind nach dem Betriebsrentengesetz sofort unverfallbar. Die Beiträge können also nicht erstattet werden.
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