Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

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Organisator:
Das unterstreicht nochmal deinen Post von 15:34 Uhr. Hättest du auch noch eine Antwort zu meiner Frage?

Talion:

--- Zitat von: Organisator am 16.08.2021 16:15 ---Das unterstreicht nochmal deinen Post von 15:34 Uhr. Hättest du auch noch eine Antwort zu meiner Frage?

--- End quote ---

Nein, leider nicht.  :-X

Isie:
"Durch Beiträge des Arbeitnehmers zum Kapitaldeckungsverfahren im Abrechnungsverband Ost entstehen sofort unverfallbare Anwartschaften (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 1b Abs. 5 Betriebsrentengesetz). Für die Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten gilt für diesen Teil der Anwartschaft folgende Besonderheit: Bei der Wartezeit werden auch Kalendermonate ohne Aufwendungen für die Pflichtversicherung nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung berücksichtigt. Die Wartezeit kann bezüglich der sofort unverfallbaren Anwartschaft also auch durch bloßen Zeitablauf erreicht werden." Quelle: https://www.vbl.de/de/leistungen1
Da man nur dann versicherungspflichtig ist, wenn man die Wartezeit noch erfüllen kann, besteht unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Versicherungszeit ein Rentenanspruch.

Organisator:
Alles klar, danke Isie!

cyrix42:

--- Zitat von: Talion am 16.08.2021 15:34 ---Im Gegensatz zur VBL-West ist eine Auszahlung bei der VBL-Ost nicht möglich. Steht auch so in der Satzung / den Bedingungen. Freue Dich also über 6,73 Euro VBL-Rente irgendwann  ;)

--- End quote ---

Allerdings dürfte ein solcher Betrag aufgrund Geringfügigkeit bei Rentenbeantragung mit einem Einmalbetrag abgegolten werden.

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