"Warum sollte der Arbeitgeber das nicht können?" - aus einem einfachen Grund: es wurde ein Arbeitsvertrag für eine bestimmte Stelle unterschrieben. Dafür muss die Leistung erbracht werden. Stellen wir die Frage mal umgekehrt: "Warum sollte ein Arbeitnehmer Aufgaben erledigen, für die er nicht qualifiziert genug ist und für die er nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat?" Wozu gibt es Stellenprofile und Voraussetzungen, wenn am Ende der Arbeitgeber durch sein Direktionsrecht machen kann was er will? Das ergibt keinen Sinn. Dann bräuchte es auch keine Stellenprofile. Warum werden dann Arbeitnehmer in Bewerbungsverfahren für derartige hohe Stellen ausgeschlossen, weil sie die Qualifikation nicht besitzen? Wo ist der Sinn, dass der Arbeitgeber einen im Bewerbungsverfahren als nicht qualifiziert deklarieren kann, aber man als Abwesenheitsvertretung auf einmal qualifiziert genug zu sein scheint die Aufgaben auszuführen?
Nicht zu vergessen, dass bei der Ausübung des Direktionsrechts der Arbeitgeber nach billigem Ermessen handeln muss. Es gibt weitere E11/A11 Stellen. Warum sollte eine E8 Stelle, E11 vertreten? Es sind schlichtweg komplett anderen Eingruppierungen mit anderen formalen Voraussetzungen. Aufgabenveränderungen können nur innerhalb der eigenen Eingruppierung vorgenommen werden. Aufgaben anderer (höherer) Eingruppierungen sind ja bewusst DORT eingruppiert: Weil sie höherer Anforderung an den Ausführenden stellen.