Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
Marc09:
Hallo in die Runde,
im Zuge einer Bewerbung auf die Position "Experte Personalentwicklung" bei den Stadtwerken einer Stadt in NRW mit ca. 350.000 Einwohnern frage ich mich, ob ich mit meiner Eingruppierung richtig liege.
Zu meiner Person: zwei abgeschlossene Master, davon einer im für die Position relevanten Bereich (HR), und 8 Jahre Berufserfahrung (ca. 3-5 Jahre, die mir im originären Bereich der Personalentwicklung angerechnet werden können).
Zur Position kann ich bisher nur folgende Angaben machen:
Aufgabenprofil:
- Steuerung der Entwicklungsprogramme für Fach- und Führungskräfte aller Konzerngesellschaften
- Weiterentwicklung der PE-Maßnahmen
- Beratung von Fach- und Führungskräften hinsichtlich Weiterbildung und individueller Förderung
- Auswahl externer Dienstleister
- Konzeptentwicklung für Inhouse-Trainings und teilweise auch Durchführung
- Begleitung von MA-Befragungen und deren Umsetzung
Ich selbst würde mich, wenn ich den TV-V richtig verstehe in der EG 13 sehen. Ich stelle mir die Frage, bei welcher Stufe ich einsteigen kann bzw. ich auf Basis meiner Angaben verlangen kann? Was denken die anderen Forenteilnehmer generell zur Eingruppierung, passend?
Danke für die Hilfe im Voraus!
Marc :)
Spid:
Ich sehe weder das Erfordernis eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums noch eine Heraushebung hinsichtlich der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung. Die Eingruppierung dürfte vielmehr in die E9 erfolgen. Hinsichtlich der Stufe kann man auch die komplette Anrechnung der vorhandenen Zeiten verlangen.
Marc09:
Hallo Spid,
vielen Dank für die prompte Antwort.
Das Erfordernis ergibt sich aus dem Anforderungsprofil, welches ich näher ausführe:
- Studium mit Fachrichtung BWL, Sozialwissenschaften oder Psychologie mit dem Schwerpunkt Personal oder eine gleichwertige Qualifikation
- qualifizierte Ausbildung als Business-Coach oder Trainer
- Kenntnisse und Erfahrungen in Kompetenz-Management und –Diagnostik.
Diese Anforderungsprunkte erfülle ich.
Wie würden Sie das bewerten?
Spid:
Anforderungsprofile sind für die Eingruppierung unbeachtlich.
Marc09:
Im TV-V aber ist doch vermerkt:
"13.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechenden Tätigkeiten,..."
Es wird explizit erst aber der EG 11 von AN mit wissenschaftlicher Hochschuldbildung gesprochen. Als wissenschaftlich gelten Abschlüsse wie Master oder Diplom an Universitäten.
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