Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
Spid:
Das Tätigkeitsmerkmal fordert eine bestimmte Tätigkeit - hier eine, die einem wissenschaftlichen Hochschulstudium entspricht - und legt eine Anforderung in der Person fest. Nichts von dem, was Du geschildert hast, ließe eine solche Tätigkeit auch nur vermuten.
Lars73:
Wo ist in der Ausschreibung etwas von wissenschaftlicher Hochschulbildung zu sehen? Auch ein Bachelor würde dort reichen. Unabhängig davon, dass es nicht auf die Ausschreibung sondern die tatsächlich nötige Qualifikation ankommt.
Rene:
Personalentwicklerin bei uns hat die E9.
13 sind Geschäftsbereichleiter mit 20-150 Mitarbeitern.
Mehr als 9.6 wirds wohl nicht werden.
Marc09:
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Jockel:
Die Aufgabe dreht sich um Adaption des vorhandenen Wissensstandes (Bachelor) auf die Konzernbelange. Da wird nichts geforscht oder entwickelt (im wissenschaftlichen Sinn). Daher ist ein akademischer Zuschnitt und daher die (objektive) Notwendigkeit eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses (Master) unwahrscheinlich. Ob die Heraushebungsmerkmale oberhalb der Grundeingruppierung EG9 vorliegen müsste geprüft werden.
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