Hallo in die Runde,
im Zuge einer Bewerbung auf die Position "Experte Personalentwicklung" bei den Stadtwerken einer Stadt in NRW mit ca. 350.000 Einwohnern frage ich mich, ob ich mit meiner Eingruppierung richtig liege.
Zu meiner Person: zwei abgeschlossene Master, davon einer im für die Position relevanten Bereich (HR), und 8 Jahre Berufserfahrung (ca. 3-5 Jahre, die mir im originären Bereich der Personalentwicklung angerechnet werden können).
Zur Position kann ich bisher nur folgende Angaben machen:
Aufgabenprofil:
- Steuerung der Entwicklungsprogramme für Fach- und Führungskräfte aller Konzerngesellschaften
- Weiterentwicklung der PE-Maßnahmen
- Beratung von Fach- und Führungskräften hinsichtlich Weiterbildung und individueller Förderung
- Auswahl externer Dienstleister
- Konzeptentwicklung für Inhouse-Trainings und teilweise auch Durchführung
- Begleitung von MA-Befragungen und deren Umsetzung
Ich selbst würde mich, wenn ich den TV-V richtig verstehe in der EG 13 sehen. Ich stelle mir die Frage, bei welcher Stufe ich einsteigen kann bzw. ich auf Basis meiner Angaben verlangen kann? Was denken die anderen Forenteilnehmer generell zur Eingruppierung, passend?
Danke für die Hilfe im Voraus!
Marc