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Von DV abweichende Entscheidung des PR

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Beluev:
Hallo zusammen,
ich bin Ersatzmitglied im PR und zufällig bekomme ich mit, dass für eine Einzelperson ein Entscheidung getroffen wird, die nicht mit der DV im Einklang ist. Konkret geht es um die Bewilligung der Umwandlung zahlreicher Mehrarbeitestunden. insgesamt ist bei der nur teilzeitbeschäftigten Person ein Zeitraum von etwa sechs Monaten zusammen gekommen. An sich finde ich die Lösung damit früher in Ruhestand zu gehen sinnvoll. Das Problem das ich damit habe ist, dass wir keine Langzeitarbeitskonten haben und somit hier eine Einzelentscheidung getroffen wird.
Meine Vorstellung dazu wäre, dass im Prinzip jeder diese Option kennt und beantragen könnte. Da aber die DV diese Option nicht vorsieht, geht man ja davon aus, dass das nicht geht. Oder? Meine PR Kollegen argumentierten, man hätte ja nicht ablehnen können, da damit der Person auch nicht geholfen wäre. Das ist aber auch nicht mein Wunsch. Ich finde es nur sehr intransparent für andere Mitarbeiter und sehe da eine gewisse Benachteiligung. Liege da falsch?
Ausserdem würde mich interessieren, unter welchen Bedingungen man von der DV bei Entscheidungen überhaupt abweichen darf. Ich habe gelesen, dass es geht, wenn es für die Person günstiger ist. Ich nehme aber an, dass man das begründen müsste mit einer ggf, übergeordneten Norm (TvöD). Oder hat man mehr Spielraum?
Kann man das irgendwo nachlesen?

Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Beluev:
Aber, wenn es in der DV auch keine Option dieser Art gibt, ist dann diese Einzelfallentscheidung zulässig? Dafür spricht ja, dass man das Problem in diesem Fall gut gelöst hat.

Spid:
Der PR trifft überhaupt keine Entscheidung, er wird ggfs. an einer Maßnahme beteiligt und kann ihr ggfs. widersprechen.

Beluev:
Ok, dann frage ich mal anders. Auf welcher Basis kann der PR eine solche Entscheidung wie dargestellt treffen, wenn es doch keine Regelung gibt in diesem Fall? Darf er beliebig von der DV abweichen?

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