Hallo,
es ist ja möglich, eine kostenpflichtige Melderegisterauskunft einer Person zu beantragen und sofern die Daten dieser Person keiner Auskunftssperre unterliegen, darf jeder die Daten dieser Person erhalten. Oder?
Darf jetzt aber auch diese Person von der Meldebehörde erfahren, wer entsprechende Daten abgerufen hat? Falls jay nach welcher Rechtsgrundlage bitte?
Danke.
MfG