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Beschwerde über PR-Vorsitzenden
2strong:
Beim Bund sind personengebundene Dienstwagen (also wirklich "eigene" Fahrzeuge) grundsätzlich Mitgliedern der Bundesregierung und Staatssekretären vorbehalten. Ich gehe davon aus, dass aus Landesebene ähnlich strikte Regeln bestehen.
Organisator:
--- Zitat von: 2strong am 20.08.2021 12:35 ---Beim Bund sind personengebundene Dienstwagen (also wirklich "eigene" Fahrzeuge) grundsätzlich Mitgliedern der Bundesregierung und Staatssekretären vorbehalten. Ich gehe davon aus, dass aus Landesebene ähnlich strikte Regeln bestehen.
--- End quote ---
und dieser Personenkreis hat dann zumeist noch einen Fahrer. Selbstfahrer zur exklusiven Nutzung wären mir neu. Ich kenne lediglich die allgemeine Übung, dass Beschäftigte die immer auf einen Dienstwagen angewiesen sind, diesen dann auch für längere Zeiträume behalten und nicht jeden Abend abgeben und Morgens wieder abholen.
Dabei gibt es dann aber auch strenge Anforderungen an den nächtlichen Abstellort.
So, jetzt aber genug oT von mir :)
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