Da das korrekte Bilden von Arbeitsvorgängen der Kernbereich des Jobs von "Bewertern" ist, finde ich es seltsam, dies von den "Aufschreibern" zu erwarten. Woher sollen die das wissen ? Den Sachverhalt aufzuklären ist ein weiterer Kernbereich. Jedenfalls überall dort, wo die AG ihren Job nicht von richtigen Seite aus anfangen und vorab definieren, was zu tun ist und mit welchen Zeitanteilen.
E5 wäre auch meine Einstiegsgrundlage (auch das Berufsbild, das Spid gewählt hat, scheint passend). Aber es fehlen dann halt weitere Fakten. Je nach Prozessgestaltung könnten vielseitige Fachkenntnisse erforderlich sein. Im Anschluss wäre dann die Frage der selbständigen Leistungen in den betroffenen Arbeitsvorgängen zu prüfen.
Möglicherweise gibt es da unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der Abgrenzung der Tätigkeiten von Bewertern und Aufschreibern.
Ich halte es für zweckmäßig, wenn die Aufschreiber definieren, zu welchem Arbeitsergebnis der TB kommen soll und ggf. welcher Weg - grob umrissen - zu beschreiten ist. Nur dann kann der Bewerter überhaupt zu dem Schluss kommen, ob es sich um Arbeitsvorgänge handelt bzw. bei Bedarf einzelne Punkte zusammenfassen.
Der Sachverhalt sollte insoweit nicht mehr aufgeklärt werden müssen, sondern von Anfang an - auch für den Außenstehenden - verständlich sein.
Mitwirkung, Sonderarbeiten, Mitarbeit, Pflege sind für mich wertlose Wortcontainer, die regelmäßig keine höherwertigen Tätigkeitsmerkmale beinhalten.