Ab 01.01.2022 reduziert sich entsprechend des letzten Tarifabschlusses die Wochenarbeitszeit Vollzeit auf 39,5 h, zum 01.01.2023 auf 39 h. Wirkt dies auch unmittelbar auf bestehende Teilzeitregelungen?
Konkretes Beispiel: Im Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag ist eine befristete Verringerung derzeit wörtlich formuliert "Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 34 Stunden." Die Personalabteilung möchte dies dahingehend deuten, dass in 2022 automatisch 33,57 h und in 2023 33,15 h als Arbeitszeit gelten. Hintergrund ist, dass die reduzierten Vollzeitäquivalente zur Schaffung/Aufstockung anderer Stellen verwendet wurden und dann nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen würden. Neuere Teilzeitvereinbarungen werden jetzt in unserem Haus bereits anders formuliert (xx % der wöchentlichen Arbeitszeit). Könnte der Arbeitnehmer hier trotzdem auf den 34 h entsprechend Vertrag beharren?