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Zulagenwegfall bei Höhergruppierung
Spid:
Also nirgendwo. Eine Stufenvorweggewährung ist nicht entgeltgruppenbezogen, ihr tariflich maximal möglicher Betrag errechnet sich lediglich aus der Eingruppierung. Die Dir gewährte Zulage könnte auch in jeder anderen Entgeltgruppe gewährt werden, sofern der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird.
WasDennNun:
--- Zitat von: MTAF am 22.08.2021 09:59 ---Die Zulage ist bezogen auf die Entgeltgruppe als Stufenvorweggewährung. Bei einem Entgeltgruppenwechsel ist es ja logisch, dass Sie wegfallen wird, da Sie sich ja auf die Entgeltgruppe bezieht, in der man ja bei einer Höhergruppierung nicht mehr eingruppiert ist.
--- End quote ---
Ja, solche Vereinbarungen gibt es. Muss aber nicht so ausgestalltet sein.
Es gibt auch Zulagen, wo stumpf drin steht: 300€ mehr.
Und die müsste ja maximal gekürzt werden, wenn nach der HG die diff zu dem 2 Stufen höheren Entgelt kleiner 300€ wäre.
--- Zitat ---Das würde bedeuten, dass ich durch die Höhergruppierung ein Entgeltverlust von ca. 70,- € brutto sowie bei der JSZ haben würde.
--- End quote ---
Dann würde ich der HG nur mit einer Zusage für eine Zulage zustimmen.
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