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Nicht im Mitarbeiterverzeichnis stehen wollen! Wie gleich zu Beginn sagen?
shenja:
--- Zitat von: Thiesi am 22.08.2021 02:31 ---Ich sehe da jetzt nicht, inwiefern das "rummucken" wäre. Sofern deine dienstliche Funktion es nicht gebietet, dass deine Kontaktdaten im Internet veröffentlicht werden, dürfte dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung doch hier überwiegen. Der AG müsste daher deine Zustimmung zur Veröffentlichung vorab einholen - und du kannst diese einfach ohne Angabe von Gründen und ohne negative Konsequenzen für dein Arbeitsverhältnis befürchten zu müssen nicht erteilen. Ein seriöser AG wird entsprechend handeln und a) deine Daten tatsächlich nicht veröffentlichen und b) dich nicht deshalb bei nächster sich bietender Gelegenheit an die frische Luft setzen.
Wenn dir die kommentarlose Nicht-Erteilung der Zustimmung wirklich zu wenig ist, kannst du ja, sofern es die Art und Weise, auf die deine Zustimmung eingeholt werden soll, zulässt, einen kurzen Satz dazuschreiben: "Ich bitte darum, keine Daten zu meiner Person im MA-Verzeichnis im Internet zu veröffentlichen. Danke." Dann hast du nicht einfach nur ein "Nein" angekreuzt, sondern höflich von deinem Recht Gebrauch gemacht, deine Zustimmung zu verweigern, ohne dabei irgendwelche Hintergrundinformationen preiszugeben.
Sofern du nur ein elektronisches Formular mit Optionen zum Ankreuzen, aber ohne Möglichkeit der Freitexteingabe bekommst, dürfte der nachgelagerte Prozess ja sowieso so gestaltet sein, dass keine automatische Veröffentlichung erfolgt, sofern du nicht zugestimmt hast.
--- End quote ---
Interessant, keiner meiner beiden AG hat jemals eine Zustimmung von mir bzgt. meines Namens und meiner Funktion im Mitarbeiterverzeichnis, welches auch im Internet abzurufen geht, verlangt. Ich wurde einfach aufgeführt. Beim jetzigen AG zwar nur mit Nachnamen allerdings enthält die E-Mail meinen Vornamen und trotz Wunsch, ist dies nicht änderbar. Meine Mail ist zwar nachname1.BuchstabeVorname@Arbeitgeber.de, aber sobald diese abgeschickt wurde, erscheint mein Vorname beim Absender, da diese die eigentliche Mailanschrift ist: vorname.nachname@Arbeitgeber.de
Keinen juckt es ob ich das will oder nicht.
Thiesi:
Woher hätte denn der gemeine Webseitenbesucher deine E-Mail-Adresse, wenn dort nur dein Name aufgeführt ist? Davon abgesehen hast du natürlich keinen Anspruch, deine E-Mail-Adresse frei zu wählen oder (ggfs. teilweise) ändern zu lassen.
Du hast aber sehr wohl das Recht, ohne jegliche Angabe von Gründen deine Zustimmung zur Veröffentlichung deiner personenbezogenen Daten wie E-Mail-Adresse und Name im Internet zu verweigern. Der AG muss diese Zustimmung vor der Veröffentlichung einholen, und er muss dokumentieren, dass du sie erteilt hast. (Ausnahmen wären lediglich denkbar, wenn es deine dienstliche Funktion geböte, dass deine Daten veröffentlicht werden.) Sofern du also sicher bist, niemals zugestimmt zu haben - das kann schriftlich oder per Online-Formular erfolgt sein, aber eine reine mündliche Zustimmung ist nicht ausreichend -, kannst du ja einfach mal deinen AG bitten, die von dir (nicht) erteilte Zustimmungserklärung vorzulegen.
Soweit ich weiß, muss der AG seit einiger Zeit auch dokumentieren, dass die Zustimmung absolut freiwillig erteilt wurde und dass du darüber informiert wurdest, dass die Nichterteilung keinerlei negative Auswirkungen auf dein Arbeitsverhältnis haben würde. Das dürfte regelmäßig dadurch geschehen, dass du als AN vorgefertigte Erklärungen abgibst - bei Papierform ist also damit zu rechnen, dass es sich um ein separates Formular handelt; eine implizite Zustimmung einfach durch Unterzeichnen des AV ist ungültig.
shenja:
Falls Du mich meinst. Wird mein Nachname im Web gesucht, kommt man auf die Internetseite meines AGs. Dort steht mein Nachname, meine Funktion und meine E-Mail.
In jedem Briefkopf steht meine E-Mail und in den maschinellen Bescheiden sowieso. Wie gesagt, mein Vorname steht da nicht bei, jedoch ist dieser im eigentlichen Mailsystem hinterlegt, so dass dieser automatisch, zumindest bei Outlook, dem Absender angezeigt wird.
Ich wüßte nicht, dass ich irgendwo unterschrieben hätte, dass bestimmte Daten von mir veröffentlicht werden dürfen. Vielleicht steht das in der AGA meines AGs. Da müsste ich mal nachsehen.
blondie:
Wir hatten gerade einen Fall beim Arbeitsgericht. Ein Mitarbeiter kündigt und stellt 2 Monate später fest, dass er immer noch auf der Webseite des Unternehmens gelistet ist, mit Foto. Er bekam 250 € zugesprochen für eine Veröffentlichung ohne seine zu keinem Zeitpunkt abgegebene Zustimmung.
Das nur mal so erwähnt.
was_guckst_du:
--- Zitat von: shenja am 24.08.2021 10:19 ---Falls Du mich meinst. Wird mein Nachname im Web gesucht, kommt man auf die Internetseite meines AGs. Dort steht mein Nachname, meine Funktion und meine E-Mail.
In jedem Briefkopf steht meine E-Mail und in den maschinellen Bescheiden sowieso. Wie gesagt, mein Vorname steht da nicht bei, jedoch ist dieser im eigentlichen Mailsystem hinterlegt, so dass dieser automatisch, zumindest bei Outlook, dem Absender angezeigt wird.
Ich wüßte nicht, dass ich irgendwo unterschrieben hätte, dass bestimmte Daten von mir veröffentlicht werden dürfen. Vielleicht steht das in der AGA meines AGs. Da müsste ich mal nachsehen.
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..diese Problematik besteht bei uns auch...auf Betreiben des Personalrates "versucht" die IT das Ptroblem zu lösen, braucht aber schon einige Wochen dazu...
..darüberhinaus wurde nun festgestellt, dass im Rahmen von HomeOffice die Telefonanlage die unterdrückte Privattelefonnummer (auf die das auf den Dienstanschluss eingehende externe Telefonat umgeleitet wird) dem externen Anrufer angezeigt wird...dies ist bei manchem problematischen Kunden nicht ungefährlich...auch hier wird auf Betreiben des PR ein Lösung gesucht (offensichtlich ist da wohl die Einstellung des Providers schuld, die eine Unterdrückung der Nummer wieder aufhebt...
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