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Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
carriegross:
Hallöchen,
bei uns hat sich eine schwerbehinderte Bewerberin beworben, die ihre "Schwerbehinderung" in ihrer Bewerbung wortwörtlich so erwähnt hat, aber nicht eingeladen wurde. Ein paar Tage später erhielten wir das Schreiben bzgl. Entschädigung von ihr (3 Bruttos).
Jetzt hat unsere (trotzköpfige) Chefin dieser Bewerberin ein Schreiben zugeschickt, in dem steht, dass sie sich entschuldigt, ein Gegenangebot unterbreitet (0,5 Bruttos), da sie an einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Einigung interessiert ist. Sie schrieb aber auch rein, dass sie über die Bewerberin erfahren hat, dass diese mehrere Arbeitsgerichtsverfahren wegen Entschädigung führt.
Keiner von uns weiß, woher die Chefin diese Info herhat.
Wir haben uns aber an den Kopf gefasst, als wir davon Kenntnis genommen haben und befürchten jetzt schlimmere Forderungen, nämlich bzgl. Verstoß Datenschutz und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte dieser Bewerberin.
Ist unsere Chefin eigentlich verpflichtet, ihre Quellen preiszugeben?
Was könnte da jetzt evtl. noch auf uns zukommen? Wenn die Bewerberin entweder den Landesdatenschutzbeauftragten informiert oder mit dem Gegenangebot nicht einverstanden ist und es zu einem Verfahren kommt. Die Frage, woher unsere Chefin diese Info(s) herhat, dürfte sicherlich auch für das Gericht interessant sein!? Und dann könnte es doch richtig teuer werden, oder!? Ein Verstoß gegen das Datenschutz als Bußgeld ans Land und zusätzlich noch "Schmerzensgeld" wegen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte in einem gesonderten Zivilverfahren vor dem Amtsgericht?
Wie seht ihr das bitte? Was sagen da evtl. Gesetze und die Rechtsprechung?
Dankeschön.
LG
Spid:
Wo wäre im Sachverhalt überhaupt irgendein Verstoß erkennbar? Zumal ich stets AGG-Hopping behaupten würde, egal, ob ich Erkenntnisse dazu hätte oder sie nur behauptete. Damit ist man tatsächliche AGG-Hopper günstig los und mehr als 3 Bruttogehälter werden es nicht.
OrganisationsGuy:
Wenn die Chefetage doch bereits eine Handhabung anstrebt, was bewegt die zugewiesenen Mitarbeiter jetzt dazu hier Nachforschungen anzustreben ob alles richtig gelaufen ist und welcher mögliche Schaden hier eintreten könnte? Sollte etwas nicht Konform abgelaufen sein wird die Chefin doch dran genommen, nicht ihr?
Ich kenne dieses "Absichern" ob alles richtig war nur wenn ein untergeordneter Kollege eventuell Mist gebaut hat und der darüber verantwortliche sich nun Gedanken macht wie man das Thema vom Eis runter holt aber anders herum?
maiklewa:
Vielleicht sägt da jemand an dem Stuhl der Chefin ...? ;-)
Dennoch interessante Frage, wie ich finde. Im schlimmsten Fall muss der AG vor Gericht 3 Bruttos abdrücken und bekommt noch einen auf den Deckel wegen dem Datenschutz. Und wer "Schwerbehinderung" in einer Bewerbung heutzutage noch überliest, der darf ruhig bluten! Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Die Bewerberin hat jetzt quasi alle Trümpfe in der Hand. Der Landesdatenschutzbeauftragte würde sich über diese Infos freuen. Der AG wäre auch selten dämlich, wenn der diese Infos bei einem evtl. Verfahren noch weiter für sich ausnutzen wollen würde, da diese eindeutig gegen die Persönlichkeitsrechte der Bewerberin verstoßen! Und bzgl. AGG-Hopping ist die Rechtsprechung eindeutig! Selbst eine Vielzahl von entsprechenden Stellenbesetzungsverfahren und, oder Verfahren spricht nicht automatisch für das AGG-Hopping!
Deiner Chefin viel Glück und Dir viel Erfolg beim Sägen! xD
karlchen:
Gegen welches Persönlichkeitsrecht soll hier bitte verstoßen werden?
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