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Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?

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maiklewa:
Gegen das Allgemeine. Sollte auch Allgemeinwissen sein.

Bzgl. Datenschutz: woher hat die Chefin diese Infos? Sie wird wohl nicht bei allen Verfahren vor Ort gewesen sein. Somit hat sie wohl ihre Infos auf nicht rechtmäßigen und gegen die DSGVO-verstoßenden Wege Infos erhalten. Von jemanden vom Arbeitsgericht? Von jemanden von den anderen Arbeitgebern? Von der Kommunalversicherung, bei der o. g. AG und die anderen versichert sind und die für die anderen Arbeitgeber bereits Entschädigungen zahlen musste? In allen Fällen liegt ein klarer Verstoß gegen die DSGVO vor! Mir fällt auch kein Fall ein, in dem das datenschutzrechtlich konform abgelaufen sein soll!

Spid:
Wo wurde im Sachverhalt geschildert, daß sie über derlei Informationen überhaupt verfügte? Mal ganz abgesehen davon, daß Arbeitsgerichtsprozesse öffentlich sind und man dort ohne Probleme derlei Informationen erhalten könnte. Was man da nicht so alles beim Warten auf Gütetermine erfährt…

maiklewa:

--- Zitat von: carriegross am 23.08.2021 14:38 ---Sie schrieb aber auch rein, dass sie über die Bewerberin erfahren hat, dass diese mehrere Arbeitsgerichtsverfahren wegen Entschädigung führt.

--- End quote ---

Spid:
Dort wird eben gerade nicht geschildert, daß sie über derlei verfügte. Dort wird geschildert, was sie in einen Brief geschrieben habe.

maiklewa:

--- Zitat von: Spid am 23.08.2021 21:52 ---Wo wurde im Sachverhalt geschildert, daß sie über derlei Informationen überhaupt verfügte? Mal ganz abgesehen davon, daß Arbeitsgerichtsprozesse öffentlich sind und man dort ohne Probleme derlei Informationen erhalten könnte. Was man da nicht so alles beim Warten auf Gütetermine erfährt…

--- End quote ---

Wenn die Chefin bei den Verfahren dabei war, kann sie das ja beweisen und sich die Bewerberin an die Zuschauerin erinnern? ;-)

Ja, man kann da Vieles erfahren! Besonders, wenn man vor dem Beratungsraum der Gegenseite auf dem Flur sitzt und es nicht wirklich schalldicht ist! xD Also, immer schön beobachten, wo die Gegenseite sich berät und dann lauschen. ;-)

Aber mal ernst(er), wir wissen doch, sie so was läuft. Der eine Chef kennt die andere Chefin oder der Personaler von A den Personaler von B ... Alles eben nur datenschutzkonform, solange das nicht rauskommt. In dem SV oben war die Chefin aber einfach zu blöd! Das Geschriebene kann sie nicht mehr zurücknehmen und wird ihr noch insofern zum Verhängnis, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte von ihr Namen erfahren möchte.

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